• Als Zweckübertragungslehre bezeichnet man im Urheber- und Verlagsrecht einen Auslegungsgrundsatz, wonach ein Urheber im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem...
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  • „Buy-out“ ist, dass damit das Urheberrecht distanziert wird von der „Zweckübertragungslehre“, die in § 31 Abs. 5 UrhG normiert ist. Danach sollten nur solche...
    12 KB (1,484 words) - 12:06, 16 March 2024
  • der Zustimmung des Urhebers bedarf (§ 31 Abs. 3 UrhG). Nach der Zweckübertragungslehre sind im Zweifel nur die Rechte zum Gebrauch überlassen, die für...
    38 KB (4,139 words) - 18:27, 5 March 2024
  • automatisch auch das Recht nach § 70 UrhG an den Verlag abtritt. Nach der Zweckübertragungslehre wird man das bezweifeln dürfen, doch hat man auch die vertragsrechtliche...
    28 KB (3,150 words) - 18:30, 4 November 2023
  • internationalen Urheberrechts und gilt insbesondere als Vater der Zweckübertragungslehre. Wenzel Goldbaum stammte aus einer jüdischen Familie, deren Name...
    13 KB (1,342 words) - 14:43, 18 January 2024