630-Meter-Band – Wikipedia

Als 630-Meter-Band bezeichnet man den Frequenzbereich von 472 kHz bis 479 kHz. Es liegt im Mittelwellenspektrum. Der Name leitet sich von der Wellenlänge dieses Frequenzbereiches ab.

Ausbreitungsbedingungen

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Nach Sonnenuntergang sind Reichweiten von mehreren tausend Kilometer möglich, da die D-Schicht der Ionosphäre vollständig verschwunden ist und nun eine Reflexion im unteren Bereich der F-Schicht stattfindet. Die nahe der Erdoberfläche gelegene D-Schicht dämpft die Raumwellen am Tage, wodurch geringere Reichweiten erzielt werden.

630-Meter-Amateurband

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Die Weltfunkkonferenz 2012 (WRC-12) hat dem Amateurfunkdienst ab dem 1. Januar 2013 den Frequenzbereich 472–479 kHz weltweit mit Sekundärstatus zugewiesen. Das 630-Meter-Band ist damit – nach dem 160-Meter-Band – das zweite Amateurfunkband im Mittelwellenbereich. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hatte sich zuvor gegen eine solche Zuweisung ausgesprochen, weil sie schädliche Störungen existierender und zukünftiger Funksysteme des mobilen Seefunkdienstes befürchtet.[1]

Die Implementierung auf nationaler Ebene für Deutschland durch Anpassung der AFuV ist von der Bundesnetzagentur geplant. Mit dem Amtsblatt Nr. 11/2012 vom 13. Juni 2012 wurde im Vorgriff ab sofort die Duldung der Nutzung durch Funkamateure der Klasse A mit einer maximalen Strahlungsleistung von 1 W ERP erklärt.[2]

Der Amateurfunk-Bandplan sieht wie folgt aus (vorläufig):

Frequenzbereich max. Bandbreite Nutzung Bemerkung
472–479 kHz 0800 Hz Schmalbandbetriebsarten 1 W ERP – Rücksicht auf andere Nutzer
  • News zur 630-m-Freigabe. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 29. November 2023; abgerufen am 18. Juli 2024.

Einzelnachweise

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  1. Hans van der Graaf: Maritime IMO: Safeguarding spectrum for maritime services. Internationale Fernmeldeunion, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. September 2018; abgerufen am 14. Dezember 2024 (englisch).
  2. Mitteilung Nr. 386/2012 der Bundesnetzagentur. (PDF; 23 KB) Abgerufen am 14. Dezember 2024.