Adolf Buchner – Wikipedia

Adolf Buchner

Adolf Buchner (* 1829; † 12. Februar 1911 in Darmstadt[1]) war von 1899 bis 1907 Präsident des Oberkonsistoriums der evangelischen Landeskirche im Großherzogtum Hessen.

Adolf Buchner heiratete die Tochter des Pfarrers von Sinsheim.[2]

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft arbeitete er zunächst als Gerichtsakzessist am Hofgericht Darmstadt. Dort erhielt er 1860 seine Zulassung als Advokat und Prokurator.[3] Nach der Reichs-Justizreform 1879 war er Rechtsanwalt beim Landgericht Darmstadt und dem Oberlandesgericht Darmstadt, zudem Vorsitzender der Anwaltskammer für den Bezirk dieses Oberlandesgerichts. 1886 wechselte er in den Staatsdienst, wurde weltlicher Rat[Anm. 1] im Oberkonsistorium der Evangelischen Landeskirche Hessen und erhielt den Titel „Geheimer Oberkonsistorialrat“. Gleichzeitig gab er seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim Oberlandesgericht und beim Landgericht Darmstadt auf. Er setzte sich für eine engere Zusammenarbeit der evangelischen Landeskirchen in Deutschland ein, förderte den Deutschen Evangelischen Kirchenausschuss, einen Vorläufer des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes, und unterstützte eine Reihe von Sozialeinrichtungen im Großherzogtum.[4] 1899 – im Alter von 70 Jahren – wurde er zum Präsidenten des Oberkonsistoriums ernannt, ein Amt, das er bis 1907 innehatte, als er in den Ruhestand ging.[1]

Weitere Engagements

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • 1867 Schriftführer des Hessischen Landesvereins vom Roten Kreuz[4]
  • 1874 Mitglied der Landessynode und an der Ausarbeitung der in diesem Jahr in Kraft getretenen neuen Kirchenverfassung für die Evangelische Landeskirche in Hessen beteiligt.[3]
  • 1891 Vorsitzender der Verwaltungskommission der Landeskreditkasse[1]
  • 1896–1911 Vorsitzender des Hessischen Landesvereins vom Roten Kreuz. Er setzte sich für einen Zusammenschluss der deutschen Landesverbände unter preußischer Führung ein.[5]
  • Otto Horre: Die Präsidenten des Oberkonsistoriums (Landeskirchenamtes) in Darmstadt. Ein Rückblick anläßlich dessen 100jährigen Bestehens 1832–1931. C. F. Winter, Darmstadt 1932, S. 30–32.
  • D. Nebel: Oberkonsistorialpräsident D. Adolf Buchner [Nachruf]. In: Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit des Hessischen Landesvereins vom Roten Kreuz 1910/11, S. 31.
  1. Konsistorien bestanden aus weltlichen Räten (Juristen) und geistlichen Räten (Theologen).

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b c d e f g h i j Arcinsys Hessen (Weblinks).
  2. Horre, S. 30 (die Quelle ist so unpräzise).
  3. a b c Horre, S. 30.
  4. a b Horre, S. 31.
  5. Horre, S. 32.