Amt Rangsdorf – Wikipedia
Das Amt Rangsdorf war ein 1992 gebildetes Amt zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben der Gemeinden Dahlewitz, Groß Machnow und Rangsdorf im damaligen Kreis Zossen (heute Landkreis Teltow-Fläming, Brandenburg). Sitz der Amtsverwaltung war in der Gemeinde Rangsdorf. Mit der Gemeindereform von 2003 wurde das Amt Rangsdorf aufgelöst.
Geographische Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Amt Rangsdorf grenzte im Norden und Nordwesten an das Amt Blankenfelde-Mahlow, im Osten an das Amt Mittenwalde und im Süden und Südwesten an das Amt Zossen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Minister des Innern des Landes Brandenburg gab am 10. September 1992 seine Zustimmung zur Bildung des Amtes Rangsdorf. Als Zeitpunkt des Zustandekommen wurde der 15. September 1992 festgelegt.[1] Die Zustimmung war befristet bis zum 15. September 1994. Amtssitz war in der Gemeinde Rangsdorf. Folgende Gemeinden waren im Amt Rangsdorf zusammengeschlossen:
- Dahlewitz
- Groß Machnow und
- Rangsdorf (einschließlich dessen Ortsteil Klein Kienitz)
Die Gemeinde Groß Machnow war zunächst am 20. Juli 1992 (mit Wirkung zum 12. August 1992) dem Amt Blankenfelde-Mahlow angegliedert worden.[2] Die Befristung wurde zum 12. September 1994 aufgehoben, war allerdings mit einem Widerrufsvorbehalt bis zum 31. Dezember 2001 versehen.[3] Zum 1. März 1995 wurde die Schreibweise des Namens von Großmachnow in Groß Machnow geändert.[4]
Amtsdirektor
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erster und einziger Amtsdirektor des Amtes Rangsdorf war Bernd Hohlstein.[5]
Auflösung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Amt Rangsdorf wurde durch das Vierte Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming (4.GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003 aufgelöst.[6] Die Gemeinde Dahlewitz wurde an die nun amtsfreie Gemeinde Blankenfelde-Mahlow angegliedert. Die Gemeinde Groß Machnow legte gegen die Eingliederung nach Rangsdorf Kommunalverfassungsbeschwerde ein, die jedoch zurückgewiesen wurde.[7]
Belege
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Bildung des Amtes Rangsdorf. Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 10. September 1992. Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 3. Jahrgang, Nr. 75, 5. Oktober 1992, S. 1868.
- ↑ Eingliederung der Gemeinde Groß Machnow (Kreis Zossen) in das Amt Blankenfelde-Mahlow. Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 3. Jahrgang, Nummer 58, vom 12. August 1992, S. 1017.
- ↑ Aufhebung der Befristung von Ämtern. Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 20. September 1994. Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 5. Jahrgang, Nummer 71, 7. Oktober 1994, S. 1446.
- ↑ Änderung der Schreibweise des Namens der Gemeinde Großmachnow. Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 21. Februar 1995. Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 6. Jahrgang, Nummer 23, 29. März 1995, S. 318.
- ↑ „Dicke Hunde“ gibt es auch jetzt noch mehr als genug Ab Sonntag existiert das Amt Rangsdorf nicht mehr / Nach achtjähriger Amtszeit blickt Bernd Hohlstein zurück Märkische Allgemeine Zeitung vom 24. Oktober 2003 ( vom 6. Februar 2013 im Webarchiv archive.today)
- ↑ Viertes Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming (4. GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003
- ↑ Kommunales Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen Eingemeindung der Gemeinde Groß Machnow (Amt Rangsdorf) in die Gemeinde Rangsdorf Entscheidungsvorblatt (VfGBbg: 230/03) Urteil vom 26. August 2004