Amtsgericht Filehne – Wikipedia
Das Amtsgericht Filehne war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Filehne.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das königlich preußische Amtsgericht Filehne wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 13 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Schneidemühl im Bezirk des Oberlandesgerichtes Marienwerder gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Filehne. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Czarnikau den Stadtbezirk Filehne, die Polizeidistrikte Stadt Filehe und Kreuz, den Polizeidistrikt Schloß Filehne ohne den Gutsbezirk Behlerglasfabrik, aus dem Polizeidistrikt Czarnikau II (Lubasz) den Gutsbezirk Mathens-Vorwerk, sowie aus dem Gutsbezirk Czarnikau III (Czarnikau-Hammer) die Vorwerke Klein-Kotten und Kottenbruch, aus dem Kreis Deutsch-Krone den Stadtbezirk Märkisch-Friedland, die Amtsbezirke Schloß Märkisch-Friedland, Polnisch-Fuhlbeck, Hoffstädt und Petznick sowie den Amtsbezirk Marxdorf ohne den Gemeindebezirk Lubsdorf.[1] Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2] Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 teilweise zu Polen. Der Rest des Sprengels des Amtsgerichts Filehne, der beim Deutschen Reich geblieben war, wurde dem Amtsgericht Schönlanke zugeordnet.[3] Diese Änderungen traten zum 1. Januar 1920 in Kraft[4]. Im Jahre 1939 wurde Polen deutsch besetzt. Im Rahmen der Neuorganisation der Gerichte in Ostdeutschland und im ehemaligen Polen wurden der Sprengel des Amtsgerichts Filehne wieder erweitert, dieses nun aber dem Landgericht Posen zugeordnet.[5]
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Filehne.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 450 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 461 online
- ↑ Verordnung, betreffend vorläufige Änderungen von Gerichtsbezirken anlässlich der Ausführung des Friedensvertrags vom 4. September 1919, GS 1919, S. 145 f., Digitalisat
- ↑ Verordnung, betreffend verläufige Änderungen von Gerichtsbezirken anlässlich der Ausführung des Friedensvertrags vom 24. Dezember 1919, GS 1919, S. 198, Digitalisat
- ↑ Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat