Amtsgericht Gießen – Wikipedia
Das Amtsgericht Gießen ist ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im hessischen Gießen und eines von vier Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Gießen.
Gerichtssitz und Gerichtsbezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seinen Sitz hat das Gericht in der Gutfleischstraße 1 in Gießen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Gemeinden Allendorf (Lumda), Biebertal, Buseck, Fernwald, Gießen, Grünberg, Heuchelheim, Hungen, Langgöns, Laubach, Lich, Linden, Lollar, Pohlheim, Rabenau, Reiskirchen, Staufenberg und Wettenberg.
Das Amtsgericht Gießen ist zugleich Insolvenz- und Registergericht für den Bezirk des Amtsgerichts Alsfeld.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gründung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes wurden zum 1. Oktober 1879 das Landgericht Gießen und das Stadtgericht Gießen – beides erstinstanzliche Gerichte des Großherzogtums Hessen – aufgehoben und funktional durch das Amtsgericht Gießen ersetzt.[1] Der Gerichtsbezirk des neuen Amtsgerichts Gießen bestand außer den zuvor zu diesen beiden Gerichten gehörenden Orten aus zwei weiteren, die zuvor zum Landgericht Grünberg gehört hatten.[2]
Gemeinde | Herkunft |
---|---|
Albach | Landgericht Gießen |
Allendorf/Lahn | Stadtgericht Gießen |
Allendorf an der Lumda | Landgericht Gießen |
Allertshausen | Landgericht Grünberg |
Alten-Buseck | Landgericht Gießen |
Annerod | Landgericht Gießen |
Bersrod | Landgericht Gießen |
Beuern | Landgericht Gießen |
Burkhardsfelden | Landgericht Gießen |
Climbach | Landgericht Grünberg |
Daubringen | Landgericht Gießen |
Garbenteich | Stadtgericht Gießen |
Großen-Buseck | Landgericht Gießen |
Gießen | Stadtgericht Gießen |
Großenlinden | Stadtgericht Gießen |
Hausen | Stadtgericht Gießen |
Heuchelheim | Stadtgericht Gießen |
Kleinlinden | Stadtgericht Gießen |
Lang-Göns | Stadtgericht Gießen |
Leihgestern | Stadtgericht Gießen |
Lollar | Landgericht Gießen |
Mainzlar | Landgericht Gießen |
Oppenrod | Landgericht Gießen |
Reiskirchen | Landgericht Gießen |
Rödgen | Landgericht Gießen |
Ruttershausen | Landgericht Gießen |
Staufenberg | Landgericht Gießen |
Steinbach | Landgericht Gießen |
Trohe | Landgericht Gießen |
Watzenborn-Steinberg | Stadtgericht Gießen |
Wieseck | Landgericht Gießen |
Weitere Entwicklung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zum 1. Juli 1912 wechselte Allertshausen wieder in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Grünberg.[3]
Dagegen gelangte am 1. April 1913 vom Amtsgericht Lich die Gemeinde Grüningen zum Amtsgerichtsbezirk Gießen.[4]
Durch die Auflösung des Amtsgerichts Lich am 1. Juni 1934 erweiterte sich der Bezirk Gießen um die Orte Arnsburg, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Güll, Hattenrod, Langsdorf, Lich, Muschenheim, Nieder-Bessingen und Ober-Bessingen.[5]
Zum 1. Juli 1968 wurde der Amtsgerichtsbezirk Gießen noch einmal erweitert, indem die Gemeinden
- Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen (Lumda), Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain vom Amtsgericht Grünberg,
- Ettingshausen, Freienseen, Gonterskirchen, Klein-Eichen, Lardenbach, Laubach, Münster, Nonnenroth, Röthges, Ruppertsburg, Villingen und Wetterfeld vom Amtsgericht Laubach sowie
- Eberstadt, Holzheim und Ober-Hörgern vom Amtsgericht Butzbach
dem Bezirk Gießen unterstellt wurden.[6]
Die nächsten Veränderungen standen im Zug der Gebietsreform in Hessen an: Zum 12. April 1972[7] kam der nach Laubach eingemeindete Ortsteil Altenhain und der nach Grünberg eingemeindete Ortsteil Lehnheim vom Amtsgericht Alsfeld sowie die beiden nach Lollar eingemeindeten Ortsteile Odenhausen (Lahn) und Salzböden vom Amtsgericht Wetzlar hinzu. Gleichzeitig wurde der nach Hungen eingemeindete Ortsteil Nonnenroth an das Amtsgericht Nidda abgegeben und der nach Münzenberg eingemeindete Ortsteil Ober-Hörgern gelangten erneut zum Amtsgericht Butzbach.
Des Weiteren gab
- am 1. Juni 1976[8] das Amtsgericht Marburg die örtliche Zuständigkeit für die heute zu Allendorf (Lumda) gehörende Gemeinde Braunstein an das Amtsgericht Gießen ab,
- am 1. Januar 1977[9] das Amtsgericht Nidda die Zuständigkeit für das nach Hungen eingemeindete Dorf Villingen und
- am 1. Mai 1978[10] das Amtsgericht Lahn-Wetzlar die Zuständigkeit für die zur Gemeinde Langgöns zählenden Dörfer Cleeberg, Dornholzhausen, Espa, Niederkleen und Oberkleen an das Amtsgericht Lahn-Gießen ab.
Infolge der Bildung der Stadt Lahn am 1. Januar 1977 wurde das Amtsgericht Gießen in Amtsgericht Lahn-Gießen umbenannt. Als am 1. August 1979 die Stadt Lahn wieder aufgelöst wurde, erfolgte die Rückbenennung in Amtsgericht Gießen. Gleichzeitig wurde die bis dahin zum Gerichtsbezirk Wetzlar gehörende Gemeinde Biebertal dem Gießener Bezirk zugeschlagen.[11]
Eine erneute Erweiterung des Gießener Bezirks hatte die Auflösung des Amtsgerichts Nidda zur Folge: Die Gemeinde Hungen gelangte am 1. Januar 2012 an den Gießener Bezirk.[12]
Gebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sitz des Amtsgerichts Gießen ist seit dem 6. Februar 1922 ein 1913–1916 im Auftrag des Großherzoglichen Hochbauamtes erbautes Gebäude in der Gutfleischstraße 1. Besonders auffällig ist der Haupteingangsbereich, der wegen der vier Säulen und der Freitreppe sowie einer Ritterfigur recht imposant wirkt. Im Zweiten Weltkrieg trug das Gebäude große Schäden davon, so wurde etwa das Mansarddach zerstört. Seit 1995 vergrößert ein Anbau das zu klein gewordene ursprüngliche Gebäude.[13] 2007 wurde der in den 1950er Jahren hinzugefügte, sanierungsbedürftige Giebelschmuck entfernt und die ursprüngliche Ansicht wiederhergestellt.
Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal und steht aufgrund des Hessischen Denkmalschutzgesetzes unter Denkmalschutz.[14][15]
Die über die Gutfleischstraße führende Seufzerbrücke, im Volksmund auch Höhere Beamtenlaufbahn genannt, schafft eine direkte Verbindung mit dem Gebäude des Landgerichts Gießen.
Persönlichkeiten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Jakob Keller, Richter und ab dem 24. Mai 1928 Direktor des Amtsgerichts Gießen
- Hans Otto Becker, Amtsrichter 1914 bis 1915
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz des Amtsgerichts Gießen
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Gießen
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Amtsgericht In: DenkXweb, Online-Ausgabe von Kulturdenkmäler in Hessen
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
- ↑ Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197ff (207).
- ↑ Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Gießen, Grünberg, Nidda, Ortenberg, Oppenheim, Wörrstadt, Nieder-Olm, Ober-Ingelheim und Bingen betreffend vom 3. April 1912. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1912 Nr. 16, S. 334–335 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 29,4 MB]).
- ↑ Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Gießen und Lich betreffend vom 1. März 1913. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1913 Nr. 7, S. 89 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,2 MB]).
- ↑ Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Der Hessische Staatsminister (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 13,6 MB]).
- ↑ Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
- ↑ Achtzehnte Verordnung zur Berichtigung der Anlage zum Gerichtsorganisationsgesetz (Ändert GVBl. II 210–16) vom 9. März 1972. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 8, S. 84–93, §1, Abs. 21 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
- ↑ Siebentes Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210-16 und 212-05) vom 26. März 1976. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1976 Nr. 8, S. 212–214, Artikel 1, Abs. 5 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 935 kB]).
- ↑ Dreiundzwanzigste Verordnung zur Berichtigung der Anlage zum Gerichtsorganisationsgesetz (Ändert GVBl. II 210-16) vom 14. September 1976. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1976 Nr. 20, S. 405–406, § 1 Abs. 9 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 808 kB]).
- ↑ Achtes Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GVBl. II Ändert 210-16) vom 28. Februar 1978. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1978 Nr. 7, S. 143–144, Artikel 1, Abs. 3 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 599 kB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung des Lahn-Dill-Gebiets und zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern sowie zur Regelung sonstiger Fragen der Verwaltungsreform (GVBl. II 330-39) vom 10. Juli 1979. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1979 Nr. 16, S. 179, Artikel 4 § 4 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
- ↑ Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen (Artikel 1.1, $3 c)) vom 16. September 2011. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2011 Nr. 17, S. 409 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 574 kB]). Bezieht sich auf das Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften (Gerichtlichesorganisationsgesetz) (GVBl. I S. 98) vom 1. Februar 2005. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2005 Nr. 5, S. 98 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 235 kB]).
- ↑ Historie des Amtsgerichts in Gießen, 28. November 2007 ( des vom 14. Mai 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Hessen. Universitätsstadt Gießen. Vieweg, Braunschweig/Wiesbaden 1993, ISBN 3-528-06246-0, S. 408
- ↑ Amtsgerichtsgebäude Gießen auf denkxweb (elektronisches Denkmalbuch des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen).
Koordinaten: 50° 35′ 21,5″ N, 8° 40′ 48,7″ O