Amtsgericht Gießen – Wikipedia

Amtsgericht Gießen

Das Amtsgericht Gießen ist ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im hessischen Gießen und eines von vier Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Gießen.

Gerichtssitz und Gerichtsbezirk

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Lage des Amtsgerichtsbezirks Gießen in Hessen
Lage des Amtsgerichtsbezirks Gießen in Hessen

Seinen Sitz hat das Gericht in der Gutfleischstraße 1 in Gießen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Gemeinden Allendorf (Lumda), Biebertal, Buseck, Fernwald, Gießen, Grünberg, Heuchelheim, Hungen, Langgöns, Laubach, Lich, Linden, Lollar, Pohlheim, Rabenau, Reiskirchen, Staufenberg und Wettenberg.

Das Amtsgericht Gießen ist zugleich Insolvenz- und Registergericht für den Bezirk des Amtsgerichts Alsfeld.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes wurden zum 1. Oktober 1879 das Landgericht Gießen und das Stadtgericht Gießen – beides erstinstanzliche Gerichte des Großherzogtums Hessen – aufgehoben und funktional durch das Amtsgericht Gießen ersetzt.[1] Der Gerichtsbezirk des neuen Amtsgerichts Gießen bestand außer den zuvor zu diesen beiden Gerichten gehörenden Orten aus zwei weiteren, die zuvor zum Landgericht Grünberg gehört hatten.[2]

Gemeinde Herkunft
Albach Landgericht Gießen
Allendorf/Lahn Stadtgericht Gießen
Allendorf an der Lumda Landgericht Gießen
Allertshausen Landgericht Grünberg
Alten-Buseck Landgericht Gießen
Annerod Landgericht Gießen
Bersrod Landgericht Gießen
Beuern Landgericht Gießen
Burkhardsfelden Landgericht Gießen
Climbach Landgericht Grünberg
Daubringen Landgericht Gießen
Garbenteich Stadtgericht Gießen
Großen-Buseck Landgericht Gießen
Gießen Stadtgericht Gießen
Großenlinden Stadtgericht Gießen
Hausen Stadtgericht Gießen
Heuchelheim Stadtgericht Gießen
Kleinlinden Stadtgericht Gießen
Lang-Göns Stadtgericht Gießen
Leihgestern Stadtgericht Gießen
Lollar Landgericht Gießen
Mainzlar Landgericht Gießen
Oppenrod Landgericht Gießen
Reiskirchen Landgericht Gießen
Rödgen Landgericht Gießen
Ruttershausen Landgericht Gießen
Staufenberg Landgericht Gießen
Steinbach Landgericht Gießen
Trohe Landgericht Gießen
Watzenborn-Steinberg Stadtgericht Gießen
Wieseck Landgericht Gießen

Weitere Entwicklung

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Zum 1. Juli 1912 wechselte Allertshausen wieder in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Grünberg.[3]

Dagegen gelangte am 1. April 1913 vom Amtsgericht Lich die Gemeinde Grüningen zum Amtsgerichtsbezirk Gießen.[4]

Durch die Auflösung des Amtsgerichts Lich am 1. Juni 1934 erweiterte sich der Bezirk Gießen um die Orte Arnsburg, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Güll, Hattenrod, Langsdorf, Lich, Muschenheim, Nieder-Bessingen und Ober-Bessingen.[5]

Zum 1. Juli 1968 wurde der Amtsgerichtsbezirk Gießen noch einmal erweitert, indem die Gemeinden

dem Bezirk Gießen unterstellt wurden.[6]

Die nächsten Veränderungen standen im Zug der Gebietsreform in Hessen an: Zum 12. April 1972[7] kam der nach Laubach eingemeindete Ortsteil Altenhain und der nach Grünberg eingemeindete Ortsteil Lehnheim vom Amtsgericht Alsfeld sowie die beiden nach Lollar eingemeindeten Ortsteile Odenhausen (Lahn) und Salzböden vom Amtsgericht Wetzlar hinzu. Gleichzeitig wurde der nach Hungen eingemeindete Ortsteil Nonnenroth an das Amtsgericht Nidda abgegeben und der nach Münzenberg eingemeindete Ortsteil Ober-Hörgern gelangten erneut zum Amtsgericht Butzbach.

Des Weiteren gab

Infolge der Bildung der Stadt Lahn am 1. Januar 1977 wurde das Amtsgericht Gießen in Amtsgericht Lahn-Gießen umbenannt. Als am 1. August 1979 die Stadt Lahn wieder aufgelöst wurde, erfolgte die Rückbenennung in Amtsgericht Gießen. Gleichzeitig wurde die bis dahin zum Gerichtsbezirk Wetzlar gehörende Gemeinde Biebertal dem Gießener Bezirk zugeschlagen.[11]

Eine erneute Erweiterung des Gießener Bezirks hatte die Auflösung des Amtsgerichts Nidda zur Folge: Die Gemeinde Hungen gelangte am 1. Januar 2012 an den Gießener Bezirk.[12]

Ritterfigur am Haupteingang

Sitz des Amtsgerichts Gießen ist seit dem 6. Februar 1922 ein 1913–1916 im Auftrag des Großherzoglichen Hochbauamtes erbautes Gebäude in der Gutfleischstraße 1. Besonders auffällig ist der Haupteingangsbereich, der wegen der vier Säulen und der Freitreppe sowie einer Ritterfigur recht imposant wirkt. Im Zweiten Weltkrieg trug das Gebäude große Schäden davon, so wurde etwa das Mansarddach zerstört. Seit 1995 vergrößert ein Anbau das zu klein gewordene ursprüngliche Gebäude.[13] 2007 wurde der in den 1950er Jahren hinzugefügte, sanierungsbedürftige Giebelschmuck entfernt und die ursprüngliche Ansicht wiederhergestellt.

Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal und steht aufgrund des Hessischen Denkmalschutzgesetzes unter Denkmalschutz.[14][15]

Die über die Gutfleischstraße führende Seufzerbrücke, im Volksmund auch Höhere Beamtenlaufbahn genannt, schafft eine direkte Verbindung mit dem Gebäude des Landgerichts Gießen.

Persönlichkeiten

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Einzelnachweise

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  1. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  2. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197ff (207).
  3. Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Gießen, Grünberg, Nidda, Ortenberg, Oppenheim, Wörrstadt, Nieder-Olm, Ober-Ingelheim und Bingen betreffend vom 3. April 1912. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1912 Nr. 16, S. 334–335 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 29,4 MB]).
  4. Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Gießen und Lich betreffend vom 1. März 1913. In: Großherzogliches Ministerium der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1913 Nr. 7, S. 89 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,2 MB]).
  5. Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Der Hessische Staatsminister (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 13,6 MB]).
  6. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  7. Achtzehnte Verordnung zur Berichtigung der Anlage zum Gerichtsorganisationsgesetz (Ändert GVBl. II 210–16) vom 9. März 1972. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 8, S. 84–93, §1, Abs. 21 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  8. Siebentes Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210-16 und 212-05) vom 26. März 1976. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1976 Nr. 8, S. 212–214, Artikel 1, Abs. 5 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 935 kB]).
  9. Dreiundzwanzigste Verordnung zur Berichtigung der Anlage zum Gerichtsorganisationsgesetz (Ändert GVBl. II 210-16) vom 14. September 1976. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1976 Nr. 20, S. 405–406, § 1 Abs. 9 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 808 kB]).
  10. Achtes Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GVBl. II Ändert 210-16) vom 28. Februar 1978. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1978 Nr. 7, S. 143–144, Artikel 1, Abs. 3 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 599 kB]).
  11. Gesetz zur Neugliederung des Lahn-Dill-Gebiets und zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern sowie zur Regelung sonstiger Fragen der Verwaltungsreform (GVBl. II 330-39) vom 10. Juli 1979. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1979 Nr. 16, S. 179, Artikel 4 § 4 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  12. Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen (Artikel 1.1, $3 c)) vom 16. September 2011. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2011 Nr. 17, S. 409 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 574 kB]). Bezieht sich auf das Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften (Gerichtlichesorganisationsgesetz) (GVBl. I S. 98) vom 1. Februar 2005. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2005 Nr. 5, S. 98 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 235 kB]).
  13. Historie des Amtsgerichts in Gießen, 28. November 2007 (Memento des Originals vom 14. Mai 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ag-giessen.justiz.hessen.de
  14. Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Hessen. Universitätsstadt Gießen. Vieweg, Braunschweig/Wiesbaden 1993, ISBN 3-528-06246-0, S. 408
  15. Amtsgerichtsgebäude Gießen auf denkxweb (elektronisches Denkmalbuch des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen).

Koordinaten: 50° 35′ 21,5″ N, 8° 40′ 48,7″ O