Amtsgericht Hamburg-Barmbek – Wikipedia
Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek ist eines der Amtsgerichte in der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Instanzenzug übergeordnet sind das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg sowie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Das Gericht wurde am 1. April 2002 als Stadtteilgericht (s. Amtsgericht Hamburg) für den Hamburger Nordosten errichtet.
Gerichtssitz und -bezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Sitz des Gerichtes ist in der Spohrstraße 6 in Barmbek-Süd.
Seine örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf die Stadtteile[1]:
- Barmbek-Nord
- Barmbek-Süd mit Ausnahme des Ortsteils 418 (westlich Bachstraße[2])
- Dulsberg
aus dem Bezirk Hamburg-Nord sowie auf
- Bergstedt,
- Bramfeld,
- Duvenstedt,
- Farmsen-Berne,
- Hummelsbüttel,
- Lemsahl-Mellingstedt,
- Poppenbüttel,
- Sasel,
- Steilshoop,
- Volksdorf,
- Wellingsbüttel,
- Wohldorf-Ohlstedt
aus dem Bezirk Wandsbek.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek. Abgerufen am 5. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek. Abgerufen am 5. September 2018.
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ [1], abgerufen am 24. Mai 2014
- ↑ Anordnung über die Einteilung des Gebiets der Freien und Hansestadt Hamburg vom 7. September 1965, Archivierte Kopie ( des vom 3. Oktober 2020 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , abgerufen am 24. Mai 2014
Koordinaten: 53° 34′ 52″ N, 10° 1′ 46″ O