Amtsgericht Ladenburg – Wikipedia

Das Amtsgericht Ladenburg war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Ladenburg im Großherzogtum Baden. Zunächst gehörte es zum Bezirk des Hofgerichts des Unterrheinkreises, später des Kreis- und Hofgerichts Mannheim.

Das Amtsgericht Ladenburg wurde im Jahr 1857 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung in Baden während der staatlichen Neuorganisation nach der Revolution 1848/49 gegründet. Dem Gericht war das Hofgericht des Unterrheinkreises in Mannheim übergeordnet.[1] Im Jahre 1864 nahm das Kreis- und Hofgericht Mannheim die Stellung des übergeordneten Gerichts ein. Im Jahre 1872 wurde das Amtsgericht Ladenburg aufgehoben und das Amtsgericht Mannheim übernahm dessen Bezirk.[2]

Einzelnachweise

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  1. Meinrad Schaab: Die räumliche Entwicklung der Gerichtsorganisation in Südwestdeutschland im 19. und 20. Jahrhundert. In: Eckhard Franz u. a.: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert. Hannover 1989, S. 4 f., 22
  2. Schaab S. 5, 23