Amtsgericht Schweinfurt – Wikipedia
Das Amtsgericht Schweinfurt ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von drei Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts Schweinfurt. Es wurde 1879 bei der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes errichtet.[1]
Gerichtssitz und -bezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sitz des Gerichts ist die kreisfreie Stadt Schweinfurt in Unterfranken. Der 877 km² große Gerichtsbezirk erstreckt sich auf die Stadt Schweinfurt und den Landkreis Schweinfurt mit rund 165.300 Einwohnern. Als Registergericht und für Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Insolvenzverfahren ist das AG Schweinfurt auch für das Gebiet der Landkreise Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen zuständig.
Mahnverfahren bearbeitet das Amtsgericht Coburg als Zentrales Mahngericht.
Gebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht ist im denkmalgeschützten Gebäude Rüfferstraße 1 sowie in den Gebäuden Friedenstraße 2 und Jägersbrunnen 6 untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem Amtsgericht Schweinfurt ist das Landgericht Schweinfurt übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Bamberg.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz des Amtsgerichts Schweinfurt
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Schweinfurt
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 376)
Koordinaten: 50° 2′ 33,3″ N, 10° 13′ 39,4″ O