Amtsgericht Sonneberg – Wikipedia
Das Amtsgericht Sonneberg, ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ist eines von sechs Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichtes Meiningen.
Gerichtssitz und -bezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sitz des Gerichtes ist Sonneberg, die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises in Südthüringen. Der 434 km² große Gerichtsbezirk umfasst den Landkreis Sonneberg.[1] In ihm leben fast 56.400 Menschen.
Insolvenzverfahren bearbeitet das Amtsgericht Meiningen. Für die Führung des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters ist das Amtsgericht Jena zuständig. Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Aschersleben.
Gebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht ist im denkmalgeschützten Gebäude Untere Marktstraße 2 untergebracht. Der Massivbau wurde 1891/92 von Hermann Schubert im Stil der Neorenaissance errichtet. Das Arbeitsgericht Suhl hält hier Gerichtstage ab.[2]
Übergeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem AG Sonneberg ist das Landgericht Meiningen übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Thüringer Oberlandesgericht in Jena.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der Märzrevolution wurden im Herzogtum Sachsen-Meiningen die Patrimonialgerichte abgeschafft und die Gerichte zum 1. Dezember 1850 als Kreisgerichte zusammengefasst. Bei den Kreisgerichten wurden Gerichtsdeputationen an den bisherigen Gerichtsstandorten eingerichtet. In Sonneberg entstand so das Kreisgericht Sonneberg.[3]
Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 entstand die Gerichtsstruktur, die bis zum Ende des Staates Bestand haben sollte. In Sachsen-Meiningen wurde dies mit dem Gesetz vom 16. Dezember 1878, betreffend Ausführungsbestimmungen zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz[4] und der Verordnung vom 28. April 1879, betreffend die Sitze und Bezirke der künftigen Amtsgerichte[5] umgesetzt. In Sonneberg entstand das Amtsgericht Sonneberg. Zuständiges Landgericht war das gemeinsame Landgericht Meiningen.
Nachdem im Jahr 1920 die thüringischen Staaten im Land Thüringen aufgegangen waren, wurde der Gerichtssprengel mit dem Thüringer Gerichtsstandortgesetz angepasst. Das Amtsgericht Sonneberg umfasste nun Effelder (Effelder, Blatterndorf, Gemarkung Forst Esselder, Korberoth), Eichitz, Föritz-Schwärzdorf (Föritz, Schwärzdorf), Gefell-Rottmar (Gefell, Rottmar), Hämmern (Dom.-Wald, Gemarkung), Heinersdorf, Heubisch, Hüttengrund, Jagdshof, Judenbach, Köppelsdorf (Köppelsdorf, Hüttensteinach, Steinach), Liebau, Lindenberg, Mengersgereuth-Hämmern (Mengersgereuth, Forschengereuth, Hämmern, Schichtshöhn), Mogger, Möchsberg, Mupperg, Neuenbau, Neufang, Neuhaus-Schierschnitz (Neuhaus, Schierschnitz, Buch, Mark Gessendorf), Oerlsdorf, Rabenäußig, Rotheul, Sonneberg (Sonneberg, Oberlind, Hönsbach, Unterlind, Mürschnitz, Malmerz), Weidhausen sowie verschiedene gemeindefreie Gebiete.[6]
Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte aufgelöst und einheitlich Kreis- und Bezirksgerichte gebildet. Sonneberg kam zum Landkreis Sonneberg, entsprechen entstand das Kreisgericht Sonneberg im Bezirk des Bezirksgerichts Suhl.
Nach dem Zusammenbruch der DDR entstand 1993 das Amtsgericht Sonneberg neu.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Internetpräsenz des Amtsgerichtes Sonneberg
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichtes Sonneberg
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Anlage zu § 4 Abs. 2 des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes vom 16. August 1993, abgerufen am 4. Oktober 2018
- ↑ Thüringer Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen des Arbeitsgerichts Suhl vom 20. November 2013 (GVBl. 2013, S. 333)
- ↑ Verordnung vom 22. Juni 1850, betreffend die Ausführung des Gesetzes über die für die Rechtspflege bestellten Behörden (Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 369 )
- ↑ Gesetz vom 16. Dezember 1878, betreffend Ausführungsbestimmungen zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877; in: Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, 1878, S. 41 f.
- ↑ Verordnung vom 28. April 1879, betreffend die Sitze und Bezirke der künftigen Amtsgerichte; in: Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, 1878, S. 95 f.
- ↑ Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)
Koordinaten: 50° 22′ 9,2″ N, 11° 10′ 32,1″ O