Behindertenrecht – Wikipedia
Das Behindertenrecht ist ein juristisches Querschnittsgebiet, das die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderung betrifft. Es erstreckt sich insbesondere auf Regelungen im Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht sowie auf gesetzliche Verpflichtungen zur Gleichstellung und Barrierefreiheit.[1]
Internationales Recht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nationales Recht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Benachteiligungsverbot (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG)
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:
- Teil 1: Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen;
- Teil 2: Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht);
- Teil 3: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht).
Österreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bundesbehindertengesetz (BBG)
Schweiz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ vgl. Gesetze und Rechtsgrundlagen Seh-Netz e.V., abgerufen am 16. Februar 2021.