Betriebsübergang – Wikipedia
Betriebsübergang steht für:
- im Recht Deutschlands den Betriebsübergang nach § 613a BGB, siehe Betriebsübergang (Deutschland)
- im Recht Österreichs den Betriebsübergang nach den §§ 3 ff. AVRAG, siehe Betriebsübergang (Österreich)
- im Recht der Schweiz den Betriebsübergang nach Art. 333 OR, siehe Betriebsübergang (Schweiz)
- im Recht der Europäischen Union den Betriebsübergang nach verschiedenen Richtlinien, siehe Betriebsübergang (Europäische Union)