Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund – Wikipedia

Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund ist die Amtsbezeichnung des Staatsministers oder Staatssekretärs des Landes Hessen, der für die Zusammenarbeit mit Bundesregierung und Bundesbehörden zuständig ist, sowie seiner Behörde.

Neben seinem Dienstsitz in Wiesbaden verfügt das Land Hessen über Landesvertretungen in Berlin und in Brüssel, dort Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union genannt.

Bereits im Kaiserreich waren die Länder in Berlin mit Gesandtschaften beim Preußischen König vertreten. Auch mit der Einführung der Republik wurden diese Landesvertretungen aufrechterhalten. Diese Tradition riss durch die Einführung eines Zentralstaats 1933 ab.

Die föderale Struktur Deutschlands wurde ab 1945 wiederaufgebaut. Vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland bestanden auf Zonenebene gemeinsame länderübergreifende Strukturen. Für Hessen war dies der Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebietes in Stuttgart. Vertreter des Landes Hessen dort war ab 1947 Wilhelm Apel, der auch der erste Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund werden sollte. 1949 wurde die Landesvertretung Hessen in Bonn eingerichtet und Apel übernahm das Amt unter seiner heutigen Bezeichnung.

Ab 1963 wurde die Aufgabe durch einen Vertreter im Ministerrang wahrgenommen. Später wurde die Aufgabe in vielen Fällen durch Staatssekretäre erfüllt. 1984 wurde die hessische Vertretung bei der Europäischen Union in Brüssel eingerichtet.

Seit 1991 ist der Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund keine selbständige Behörde mehr, sondern Teil des Ministeriums für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten[1] bzw. ab 1999 des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten.

Am 31. Mai 2001 wurde die neue Hessische Landesvertretung in Berlin eröffnet.

Die gegenwärtige (2024) Amtsbezeichnung lautet Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund.

Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund

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Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund waren:

Einzelnachweise

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  1. Viertes Nachtragshaushaltsgesetz