Bundesdienstflagge – Wikipedia

Als Bundesdienstflagge werden in Deutschland und Österreich bestimmte, den Bundesbehörden vorbehaltene Dienstflaggen bezeichnet:

  • Deutsche Dienstflagge der Bundesbehörden (kurz: Bundesdienstflagge), ist eine seit dem 7. Juni 1950 in der „Anordnung über die deutschen Flaggen“ bestimmte, den deutschen Bundesbehörden vorbehaltene Flagge
  • Deutsche Bundespostflagge, war vom 7. Juni 1950 bis zum 31. Dezember 1994 eine eigenständige Bundesdienstflagge, deren Verwendung ausschließlich der Deutschen Bundespost und dem übergeordneten Bundesministerium erlaubt war
  • Österreichische Dienstflagge des Bundes (kurz: Bundesdienstflagge) zeigt das österreichische Bundeswappen, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen der Nationalflagge hineinreicht