Bundesdienstflagge – Wikipedia
Als Bundesdienstflagge werden in Deutschland und Österreich bestimmte, den Bundesbehörden vorbehaltene Dienstflaggen bezeichnet:
- Deutsche Dienstflagge der Bundesbehörden (kurz: Bundesdienstflagge), ist eine seit dem 7. Juni 1950 in der „Anordnung über die deutschen Flaggen“ bestimmte, den deutschen Bundesbehörden vorbehaltene Flagge
- Deutsche Bundespostflagge, war vom 7. Juni 1950 bis zum 31. Dezember 1994 eine eigenständige Bundesdienstflagge, deren Verwendung ausschließlich der Deutschen Bundespost und dem übergeordneten Bundesministerium erlaubt war
- Österreichische Dienstflagge des Bundes (kurz: Bundesdienstflagge) zeigt das österreichische Bundeswappen, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen der Nationalflagge hineinreicht
- Dienstflagge der Bundesbehörden (Deutschland)
- Bundespostflagge (Deutschland)
- Dienstflagge des Bundes (Österreich)