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Bundessortenamt
– BSA –

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Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Gründung 1953
Hauptsitz Hannover
Behördenleitung Präsident: Elmar Pfülb
Bedienstete 269 zuzüglich 10 Auszubildende[1]
Haushaltsvolumen Haushaltsausgaben 2018: 22,5 Mio. €
Netzauftritt www.bundessortenamt.de
Amtsgebäude in Hannover

Das Bundessortenamt (BSA) ist als Sortenamt eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das Amt hat seinen Sitz seit 1980 in Hannover (vormals in Rethmar) und unterhält derzeit noch sieben (früher 12) Prüfstellen in Deutschland.[2] Es wurde 1953 im Zuge des Saatgutgesetzes[3] gegründet und ersetzte das im April 1948 in Frankfurt am Main gegründete Sortenamt für Nutzpflanzen.[4] Das BSA verfügt über 580 ha Freiland-Anbaufläche und 7000 m² Gewächshausfläche. Insgesamt wurden 2012/13 etwa 16.500 verschiedene Sorten angebaut.[5]

Das BSA ist zuständig für die Zulassung von Pflanzensorten (Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Saatgut) und den Sortenschutz, also den rechtlichen Schutz von neuen Pflanzensorten („Schutz des geistigen Eigentums“), soweit letzterer auf nationalrechtlicher Grundlage und nicht nach dem Recht der Europäischen Union[6] erfolgt; der Anteil der national geschützten Sorten liegt inzwischen bei deutlich unter 10 %. Rechts- und Prüfungsgrundlagen für die Arbeit des Bundessortenamts sind das Saatgutverkehrsgesetz und das Sortenschutzgesetz.

Der Präsident leitet das Bundessortenamt und vertritt es nach außen. Des Weiteren gliedert sich das Amt in drei Abteilungen, die in Referate unterteilt sind.[7]

  • Präsident: Elmar Pfülb
    • Referat P 1: Nationale und internationale Sorten- und Saatgutangelegenheiten, Koordinierungsstelle zum BMEL
    • Referat P 2: Kommunikation, Biopatent-Monitoring, Qualitätsmanagement
  • Abteilung 1: Zentralabteilung
  • Abteilung 2: Sortenzulassung, Sortenschutz, Genetische Ressourcen
  • Abteilung 3: Prüfungsdurchführung
  • Frank Hinrichs: Wofür ein Bundessortenamt? In: Verwaltungsrundschau (VR). Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft. 52. Jg., 2006, ISSN 0342-5592, S. 89–92.

Einzelnachweise

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  1. Bundeshaushaltsplan 2020 - Einzelplan 10 - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 27. August 2020 (Planstellen-/Stellenübersicht: Seite 184; Auszubildende: Seite 168).
  2. Prüfstellen des Bundessortenamtes (Memento vom 9. Februar 2019 im Internet Archive)
  3. Gesetz über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen, Vgl:Bundesgesetzblatt 1953, S. 450 [1]
  4. 6. Entwurf eines Gesetzes über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen (Saatgutgesetz), BML. 2. August 1951. Abgerufen am 23. März 2018.
  5. Bundessortenamt: Broschüre: Das Bundessortenamt – Schutz und Zulassung neuer Pflanzensorten (Memento vom 11. November 2011 im Internet Archive), abgerufen am 2. September 2014.
  6. Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz vom 27. Juli 1994, ABl. EG Nr. L 227/1 vom 1. September 1994
  7. Organigramm BSA (Memento vom 5. September 2014 im Internet Archive).

Koordinaten: 52° 23′ 49,6″ N, 9° 48′ 59,8″ O