Condictio certae rei – Wikipedia
Die condictio certae rei (deutsch: Herausgabe einer bestimmten Sache) bezeichnet im römischen Formularprozess der Zeit des Prinzipats die spezifische Klage des Gläubigers auf Verschaffung des Eigentums oder Übertragung von Besitz an einer bestimmten Sache.
Die Verpflichtung erwuchs hauptsächlich aus dem Rechtsverhältnis der Stipulation, die als Verbalvertrag ein förmliches Leistungsversprechen zum Gegenstand hatte. Voraussetzung war bereits in der Antike, dass der Schuldner die Übereignung beziehungsweise Besitzverschaffung mit Fälligkeit noch nicht erbracht hatte.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Susanne Hähnchen: Die causa condictionis: ein Beitrag zum klassischen römischen Kondiktionenrecht, Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3-428-10923-6.
- Max Kaser, Rolf Knütel: Römisches Privatrecht: ein Studienbuch. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-65672-9.
- Adolfo Wegmann Stockebrand: Obligatio re contracta: ein Beitrag zur sogenannten Kategorie der Realverträge im römischen Recht. Ius Romanum Bd. 4., Mohr Siebeck, Tübingen 2017, ISBN 978-3-16-154494-1. Obligatio re contracta in der Google-Buchsuche