Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
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{{Information |Beschreibung = Karl Hepp (* 10. Februar 1889 in Seelbach; † 3. Januar 1970 in Wiesbaden) deutscher Politiker (DVP, CNBL, FDP, FVP, DP) |Quelle = Reichstags-Handbuch, 3. Wahlperiode, Hg.: Bureau des Reichstags, Berlin 1924 |U
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