"Publicity photos have traditionally not been copyrighted. Since they are disseminated to the public, they are generally considered public domain, and therefore clearance by the studio that produced them is not necessary." Film industry author Gerald Mast, in Film Study and the Copyright Law (1989) p. 87, writes:
"According to the old copyright act, such production stills were not automatically copyrighted as part of the film and required separate copyrights as photographic stills. The new copyright act similarly excludes the production still from automatic copyright but gives the film's copyright owner a five-year period in which to copyright the stills. Most studios have never bothered to copyright these stills because they were happy to see them pass into the public domain, to be used by as many people in as many publications as possible."
See also film still article, which explains that publicity photos were traditionally not copyrighted.
Andere Versionen
Diese Datei ist ein Ausschnitt aus einer anderen Datei
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/PDMCreative Commons Public Domain Mark 1.0falsefalse
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, weil es in den Vereinigten Staaten zwischen 1929 und 1977, einschließlich, ohne Copyright-Vermerkveröffentlicht wurde. Sofern der Autor nicht schon eine hinreichende Zeit tot ist, ist es in den Ländern oder Gebieten, die den Schutzfristenvergleich nicht anwenden, wie Kanada (50 pma), China (50 pma, nicht Hongkong oder Macao), Deutschland (70 pma), Mexiko (100 pma), Schweiz (70 pma), urheberrechtlich geschützt. Weitere Erläuterungen auf dieser Seite.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.