Der Staatsanwalt hat das Wort: Strafsache Anker – Wikipedia
Episode 10 der Reihe Der Staatsanwalt hat das Wort | |
Titel | Strafsache Anker |
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Produktionsland | Deutsche Demokratische Republik |
Originalsprache | Deutsch |
Länge | 78 Minuten |
Altersfreigabe |
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Produktionsunternehmen | Deutscher Fernsehfunk |
Regie | Horst Zaeske |
Drehbuch | Ulrich Waldner |
Premiere | 23. Mai 1968 auf DFF 1 |
Besetzung | |
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Strafsache Anker ist ein deutscher Fernsehfilm von Horst Zaeske aus dem Jahr 1968. Das kriminologische Fernsehspiel erschien als 10. Folge der Filmreihe Der Staatsanwalt hat das Wort.
Handlung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die 10. Folge ist einem Kardinalsproblem der Strafrechtspflege gewidmet: der Rückfallkriminalität. Mehr als 18 Prozent aller damals in der DDR strafrechtlich zur Verantwortung gezogenen Personen wurden rückfällig. An ihnen schienen die gemeinsamen Bemühungen der Rechtspflegeorgane und der „sozialistischen Gesellschaft“ spurlos vorüberzugehen.
Produktion
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Strafsache Anker entstand 1968 im Zuständigkeitsbereich des DDR-Fernsehfunks, Bereich Dramatische Kunst.
Szenenbild: Heinz-Helmut Bruder; Dramaturgie: Käthe Riemann; Kommentare: Peter Przybylski.
Das Filmmaterial ist verschollen.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Andrea Guder: Genosse Hauptmann auf Verbrecherjagd. ARCult Media, Bonn 2003, S. 107–112.