Dossier – Wikipedia
Ein Dossier frz. dossier, ‚Aktenbündel‘, ‚Sammelmappe‘; ‚Akte(n)‘) ist eine Sammlung von Dokumenten zu einem bestimmten Thema. In analoger Form werden die Schriftstücke meist in einer festen Hülle zusammengefasst.
(Daneben steht der Begriff „Dossier“ auch für eine Kategorie von Zeitungsartikeln (vgl. auch: Journalistische Darstellungsform) und wird in digitaler Form als Sammlung von Artikeln oder Medien im Internet verstanden.[1][2]
Verwendung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dossiers dieser Art werden meist in sogenannten Farbbüchern (Braunbuch, Blaubuch, Weißbuch, Schwarzbuch usw.) veröffentlicht oder anderweitig zur Verfügung gestellt. Dossiers können sich auf öffentliche Angelegenheiten beziehen, zum Beispiel die Beziehungen zu einem bestimmten Staat, die Wirtschaftsentwicklung oder die Funktionsfähigkeit einer Einrichtung. Zum Dossier gehören dann neben den Quellen, also den zugrundeliegenden Unterlagen, auch die Berichterstattung, sowie der Abschlussbericht.
Daneben gibt es Geheimdossiers, die für staatliche Aufgaben Verwendung finden und deren Anlage und Ergebnis einer strikten Geheimhaltung unterliegt. Inhalte können beispielsweise psychologische Gutachten zu Politikern (zum Beispiel das OSS-Profil zu Adolf Hitler aus dem Jahr 1943) oder die Analyse der Vorgehensweise des Verfassungsschutzes sein.
Personaldossiers
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine spezifische, in der Schweiz übliche Anwendung des Begriffs ist das Personaldossier, also die Sammlung der Dokumente zu einer Person in einer Personalabteilung einer Organisation. Bewerbungsunterlagen werden in der Schweiz auch als Dossier bezeichnet, so auch die Unterlagen über eine bewerbende Person, die von einem Arbeitsvermittler (schweizerisch Temporärbüro) an eine Kundenfirma geschickt werden.
Archivdossiers
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine weitere spezifische Anwendung kennt das schweizerische Archivwesen: Dossiers enthalten alle relevanten Unterlagen (Akten, Fotos, Pläne etc.) zu einem Geschäft, einer Materie oder einer Tätigkeit (Dossierprinzip).[3][4]
Das Zeitungsdossier
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Begriff „Dossier“ wird auch für eine Kategorie von Zeitungsartikeln verwendet, in denen die Informationen aus Akten aufbereitet sind. Nicht zuletzt werden mit „Dossier“ gemeinsam veröffentlichte Bündelungen von mehreren Artikeln, Hintergrundberichten, Interviews, Porträts etc. in Zeitschriften zu einem Themenschwerpunkt bezeichnet.
Bei Onlineausgaben von Zeitungen, wie Süddeutsche.de oder junge Welt.de, werden insbesondere Sammlungen alter, ehemals frei verfügbarer Onlineartikel, die jetzt käuflich zu erwerben sind, als „Dossier“ bezeichnet.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Als Beispiel dient die Hauptseite der Bundeszentrale für politische Bildung vom 21. Juni 2011.
- ↑ philomag: Verzeihen - Gibt es einen Neuanfang? Abgerufen am 13. Juli 2022.
- ↑ Kanton Zürich, Direktion der Justiz und des Innern, Staatsarchiv: Erschliessungsempfehlungen für Gemeindearchive vom 6. Januar 2015, ( vom 21. August 2016 im Internet Archive) S. 7.
- ↑ Bettina Tögel, Graziella Borelli: Schweizerische Richtlinie für die Umsetzung von ISAD(G) – International Standard Archival Description (General). Hrsg. vom Verein Schweizerischer Archivarinnen und Archivare, Zürich 2009, ( des vom 31. August 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. S. 27.