Drittes Energiepaket der EU – Wikipedia
Das Dritte Energiepaket der EU wurde 2009 vom Europäischen Parlament beschlossen, um die Strom- und Gasmärkte in der EU weiter zu liberalisieren und die Verbraucherrechte zu stärken. Das dritte Energiepaket enthält zwei Richtlinien und drei Verordnungen.
Ziele
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eines der Hauptziele des dritten Energiepaketes ist die Trennung des Netzbetriebs von Versorgung und Erzeugung, entweder durch
- eigentumsrechtliche Entflechtung,
- unabhängige Netzbetreiber (ISO – Independent System Operator), oder
- unabhängige Übertragungsnetzbetreiber (ITO – Independent Transmission Operator).
Weitere Ziele sind:
- Stärkung von Verbraucherrechten, darunter das Recht des kostenlosen Wechsels des Gas- oder Stromanbieters innerhalb von drei Wochen
- Bis 2020 sollen mindestens 80 Prozent aller Verbraucher mit intelligenten Stromzählern ausgestattet werden.
- Etablierung des Rechts auf Grundversorgung mit Elektrizität und Schutz von „schutzbedürftigen Kunden“
Richtlinien und Verordnungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Alle Richtlinien und Verordnungen des dritten Energiepakets wurden am 13. Juli 2009 ausgefertigt und am 14. August 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:
- Verordnung (EG) Nr. 713/2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden[1]
- Verordnung (EG) Nr. 714/2009 über Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel[2]
- Verordnung (EG) Nr. 715/2009 über Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen (auch Erdgaszugangsverordnung)[3]
- Richtlinie 2009/72/EG über den Elektrizitätsbinnenmarkt[4]
- Richtlinie 2009/73/EG über den Erdgasbinnenmarkt[5] (sogenannte Gasrichtlinie)
Weitere Maßnahmen und Umsetzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach Inkrafttreten der Richtlinien am 28. August 2009 hatten die Mitgliedsstaaten anderthalb Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.
- Bildung einer EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden: dies geschah mit der Gründung von ACER, deren Dienststelle in Ljubljana im März 2011 eröffnet wurde.
- Auftrag an die Kommission, auf Basis dieser Leitlinien verbindliche Netzkodizes zu verabschieden, z. B. für Notfall-Situationen;
- Etablierung eines Netzes der Übertragungsnetzbetreiber für Strom (ENTSOE) und Gas (ENTSOG)
- Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber/Fernleitungsbetreiber, jedes Jahr den nationalen Regulierungsbehörden einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan vorzulegen
In Deutschland wurde die Richtlinie mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im August 2011 umgesetzt.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Briefing zum Dritten Energiepaket ( vom 12. Januar 2013 im Internet Archive) auf der Website der Wirtschaftskanzlei Linklaters
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung (EG) Nr. 713/2009 vom 13. Juli 2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (PDF). In: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 211 vom 14. August 2009, S. 1–14.
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 714/2009 vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 (PDF). In: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 211 vom 14. August 2009, S. 14–35.
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 715/2009 vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 (PDF). In: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 211 vom 14. August 2009, S. 36–54.
- ↑ Richtlinie 2009/72/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (PDF). In: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 211 vom 14. August 2009, S. 55–93.
- ↑ Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (PDF). In: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 211 vom 14. August 2009, S. 94–136.