eID-Karte-Gesetz – Wikipedia
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis |
Kurztitel: | eID-Karte-Gesetz |
Abkürzung: | eIDKG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | E-Government |
Fundstellennachweis: | 210-8 |
Erlassen am: | Art. 1 G vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846 Nr. 23) |
Inkrafttreten am: | 1. November 2019 |
Letzte Änderung durch: | Art. 3 G vom 8. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 271 vom 12. Oktober 2023) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: | 13. Oktober 2023 (Art. 7 G vom 8. Oktober 2023) |
GESTA: | B124 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das eID-Karte-Gesetz trat als Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften[1] am 1. November 2019 in Kraft. Die Bundesregierung hatte den Bundesländern im Gesetzgebungsverfahren zwar zugesichert, das Inkrafttreten des eID-Karte-Gesetzes auf den 1. November 2020 zu verschieben,[2] was aber nicht umgesetzt wurde.
Das Gesetz ermöglicht nicht-deutschen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in Deutschland eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) zu beantragen und zu nutzen.[3]
Gesetzeszweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gesetz will dem begünstigten Personenkreis einen verbesserten Zugang zu deutschen digitalen Verwaltungsleistungen (E-Government-Dienstleistungen) ermöglichen. Die für die Nutzung von Dienstleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz erforderliche Online-Funktion im Ausweispapier stand bislang nur im Inland lebenden Bundesbürgern und Inhabern elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zu, die aber keine Bürger der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind.[4]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften. In: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP).
- ↑ Bundesrat: Stenografischer Bericht 977. Sitzung. S. 44 (212), abgerufen am 4. November 2019 (Erklärung von Parl. Staatssekretär Stephan Mayer).
- ↑ Stefan Krempl: eID: Bundestag beschließt elektronischen Identitätsnachweis für EU-Bürger heise.de, 12. April 2019
- ↑ Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften Erläuterung des Bundesrats, 17. Mai 2019