Eduard Francke (Jurist) – Wikipedia

Eduard Francke (* 16. Januar 1842 in Schwerin; † 17. Juli 1917 in Berlin) war Jurist und Mitglied des Deutschen Reichstags.

Francke, Sohn eines Apothekers, besuchte das Gymnasium in Schwerin. Nach der Schule studierte er Jura an den Universitäten Jena, Leipzig, Heidelberg, Berlin, Rostock[1] und Kiel. Während seines Studiums wurde er 1860 Mitglied der Burschenschaft Teutonia Jena. Er arbeitete praktisch in der Justiz und in der Verwaltung, war 8 Jahre Rechtsanwalt und Notar in Flensburg und wurde dann Richter in Berlin.

Von 1879 bis 1893 gehörte er dem Preußischen Abgeordneten-Haus als Vertreter des Kreises Tondern an.[2] Von 1887 bis 1903 war er Mitglied im Parteivorstand der Nationalliberalen Partei.[3] Von 1884 bis 1890 war er Mitglied des Deutschen Reichstags für den Wahlkreis Provinz Schleswig-Holstein 4 Tondern, Husum, Eiderstedt und die Nationalliberale Partei.[4]

  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 2: F–H. Winter, Heidelberg 1999, ISBN 3-8253-0809-X, S. 61–62.

Einzelnachweise

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  1. Immatrikulation von Eduard Francke im Rostocker Matrikelportal
  2. Thomas Kühne: Handbuch der Wahlen zum Preußischen Abgeordnetenhaus 1867–1918. Wahlergebnisse, Wahlbündnisse und Wahlkandidaten (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 6). Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-5182-3, S. 466–468.
  3. Bernhard Mann (Bearb.): Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus. 1867–1918. Mitarbeit von Martin Doerry, Cornelia Rauh und Thomas Kühne. Droste, Düsseldorf 1988, ISBN 3-7700-5146-7, S. 133f (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 3)
  4. Fritz Specht, Paul Schwabe: Die Reichstagswahlen von 1867 bis 1903. Eine Statistik der Reichstagswahlen nebst den Programmen der Parteien und einem Verzeichnis der gewählten Abgeordneten. 2. Auflage. Verlag Carl Heymann, Berlin 1904, S. 110.