Ernst von Wangenheim (Politiker) – Wikipedia

Freiherr Ernst Friedrich Karl von Wangenheim (* 24. März 1829 in Stettin; † 4. Dezember 1890 in Neu Lobitz, Kreis Dramburg) war ein deutscher Jurist und Politiker.

Als Sohn von Karl von Wangenheim geboren ging er in Putbus zur Schule.[1] Dann studierte Ernst Freiherr von Wangenheim Rechtswissenschaften in Berlin und Bonn. Während seines Studiums wurde er 1847 Mitglied der Alten Berliner Burschenschaft Germania. Nach seinem Studium wurde er Gerichtsassessor und übernahm 1851 die Güter seines Vaters. Von 1867 bis 1870 war er als Abgeordneter der altliberalen Partei in der Fraktion Schwerin Mitglied im Preußischen Landtag. 1875 wurde er Ritterschaftsrat des Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kreditinstituts.

  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 6: T–Z. Winter, Heidelberg 2005, S. 210–211. ISBN 3-8253-5063-0.
  • Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser 1892, 42. Jahrgang, Justus Perthes, Gotha 1891, S. 968 f.

Einzelnachweise

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  1. Victor Loebe: Lehrer und Abiturienten des Königlichen Pädagogiums zu Putbus 1836 - 1911, in: Beilage zum Jahresbericht des Kön. Päd. Putbus 1912, Verzeichnis der mit dem Zeugnis der Reife entlassenen Schüler. Prog.- No. 207, Druck Richard Decker, Putbus 1912, S. 13.