Freistaat Schwarzburg-Sondershausen – Wikipedia

Freistaat Schwarzburg-Sondershausen
Wappen Flagge
Wappen fehlt Flagge des Freistaates Schwarzburg-Sondershausen
Lage im Deutschen Reich
Lokalisation fehlt, Lagekarten sind ggw. noch in Bearbeitung.
Entstanden aus Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
Aufgegangen in Land Thüringen
Daten aus dem Jahr 1919
Landeshauptstadt Sondershausen
Regierungsform Republik
Bestehen 1918–1920
Fläche 862 km²[1]
Einwohner 92.692 Einwohner[1]
Bevölkerungsdichte 108 Ew./km²
Religionen 97,7 % Ev.
1,9 % Röm.-Kath.
0,4 % Sonstige[1]
Reichsrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen SS
Verwaltung 2 Kreise und 2 kreisfreie Städte
Karte
Karte des Freistaates Schwarzburg-Sondershausen

Der Freistaat Schwarzburg-Sondershausen entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung mit sechs weiteren Frei- und Volksstaaten zum Land Thüringen am 1. Mai 1920.

Am 12. November 1918 forderte der 1912 zuletzt gewählte Landtag die Fürstliche Staatsregierung einstimmig auf, als Entwurf ein neues Gesetz über das Wahlrecht vorzulegen, und beschloss, als Übergangsorgan einen Landesrat einzurichten. Dieser bestand aus dem Landtagspräsidenten Harald Bielfeld (DDP), den Abgeordneten Wilhelm Bärwinkel (USPD) und Ottokar Keil (DNVP) sowie zwei Mitgliedern, „die das Vertrauen des Volkes genießen“ – Friedrich Eck (USPD) und Emil Zorn, Vorsitzender des Sondershäuser Arbeiter- und Soldatenrats. Am 25. November 1918 dankte Fürst Günther Victor für das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen ab, nachdem er das Gesetz mit den erforderlichen Änderungen des Landesgrundgesetzes, welches der Landtag am gleichen Tag billigte, unterschrieben hatte.[2] Die vollziehende Gewalt hatte damit der Landesrat zusammen mit dem Ministerium. Der Landtag erklärte auf der gleichen Sitzung Schwarzburg-Sondershausen zum „sozialen Volksstaat“.

Noch im Dezember 1918 wurde mit Fürst Günther Victor ein Abfindungsvertrag über dessen Besitz- und Vermögensverhältnisse geschlossen. Das Kammergut mit 24.600 ha Fläche wurde Eigentum des Staates. Dem ehemaligen Landesherrn wurden eine lebenslange jährliche Rente von 210.000 Mark, Nutzungsrechte sowie das Eigentum am wesentlichen Inhalt der Schlösser in Sondershausen und Gehren und Jagdrechte in seinen ehemaligen Kammerforsten zugesprochen.

Bei den Landtagswahlen vom 26. Januar 1919 errang die USPD die absolute Mehrheit an Stimmen und Mandaten. Am 1. April 1919 wurde ein neues Landesgrundgesetz, die einzige Verfassung eines thüringischen Staates ohne Hinweis auf Vorläufigkeit, beschlossen. Dieses enthielt unter anderem eine neue Gemeindeordnung und ein neues Wahlrecht. Einen Tag später erfolgte gemäß der neuen Verfassung die Wahl der Landesregierung. Die bestand zum einen aus beamteten Mitgliedern, dem Staatsminister Theodor Bauer und dem Staatsrat Ernst von Nesse, zum anderen aus parlamentarischen Mitgliedern, nämlich Wilhelm Bärwinkel (USPD), der als Erster der gewählten nichtbeamteten Ministerialmitglieder den Titel Volksminister trug, Harald Bielfeld (DDP), Friedrich Eck (USPD) und Josef Heer (USPD). Am 13. Dezember trat Theodor Bauer nach Differenzen mit der Landtagsmehrheit zurück und wurde durch Ernst von Nesse ersetzt. Zu weiteren beamteten Mitgliedern des Ministeriums wurden Bärwinkel und der bisherige Regierungsrat Wilhelm Toelle gewählt. Neuer Volksminister war Bruno Bieligk.

Am 19. Juni 1919 stimmte der Landtag von Schwarzburg-Sondershausen dem Zusammenschluss der Thüringischen Staaten zu, wobei eine Minderheit für den Anschluss der Unterherrschaft an Preußen votierte.[3] Im Februar 1920 trat eine neue Kirchenverfassung in Kraft, die erstmals die Trennung von Staat und Kirche im Land festschrieb.

Mit der Gründung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920 hörte der Freistaat Schwarzburg-Sondershausen formal auf als souveräner Bundesstaat zu bestehen. Das „Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit“ vom 9. Dezember 1920 wandelte den Freistaat in einen Kommunalverband höherer Ordnung mit Gebietsvertretung und Gebietsregierung um, der schließlich am 1. April 1923 aufgehoben wurde.

Wahl zum ersten Landtag

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  • Wahltermin: 26. Januar 1919
  • Sitze im Landtag: 16
Partei Ergebnis Sitze
DDP 16,05 % 3
DNVP 15,32 % 2
Beamtenliste 5,79 % 1
USPD 62,85 % 10

[4]

  • Jochen Lengemann, Andrea Kirchschlager: Landtag des Freistaats Schwarzburg-Sondershausen und Gebietsvertretung Sondershausen. In: Harald Mittelsdorf (Red.): Die vergessenen Parlamente. Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919 bis 1923 (= Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen, Band 19). Herausgegeben vom Thüringer Landtag. Hain, Rudolstadt u. a. 2002, ISBN 3-89807-038-7, S. 209–232.

Einzelnachweise

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  1. a b c Der Freistaat Schwarzburg-Sondershausen Überblick. gonschior.de
  2. Gesetzsammlung für das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen 1918 Nr. 53 und 55.
  3. Gesetzsammlung für Schwarzburg-Sondershausen 1919 Nr. 69.
  4. Der Freistaat Schwarzburg-Sondershausen Wahlen 1919–1920. gonschior.de