Günter Warda – Wikipedia

Heinz-Günter Warda (* 22. Februar 1926 in Groß Rominten, Ostpreußen; † 2. September 2016) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Er lehrte bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1994 Strafrecht an der Ruhr-Universität Bochum.

Warda promovierte 1953 an der Universität zu Köln mit einer Arbeit über „Die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum bei Blankettstrafgesetzen“. 1961 habilitierte er sich – ebenfalls in Köln – mit einer Schrift über „Dogmatische Grundlagen des richterlichen Ermessens im Strafrecht“. Warda ist Schüler des Kölner Strafrechtlers Richard Lange.

Unmittelbar nach seiner Habilitation wurde Warda zum Professor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ernannt. 1965 wechselte er an die Ruhr-Universität Bochum, die sich damals noch im Aufbau befand.

Günter Warda war der akademische Lehrer des Trierer Strafrechtlers Volker Krey.

Schriften (Auswahl)

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  • Die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum bei Blankettstrafgesetzen, De Gruyter, Berlin 1955.
  • Dogmatische Grundlagen des richterlichen Ermessens im Strafrecht, Heymann, Köln 1962.
  • (Hrsg.): Festschrift für Richard Lange zum 70. Geburtstag, de Gruyter, Berlin 1976, ISBN 3-11-006546-0.
  • Gerd Geilen: Günter Warda zum 70. Geburtstag. In: JuristenZeitung, Jahrgang 1996, S. 357.
  • Gerd Geilen: Günter Warda zum 80. Geburtstag. In: JuristenZeitung, Jahrgang 2006, S. 244.