Landesarchivgesetz (Baden-Württemberg) – Wikipedia

Basisdaten
Titel: Gesetz über die Pflege und Nutzung von Archivgut
Kurztitel: Landesarchivgesetz
Abkürzung: LArchG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Baden-Württemberg
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Erlassen am: 27. Juli 1987
Inkrafttreten am: 1. August 1987
Letzte Änderung durch: Art. 2 G vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1205)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
30. Dezember 2015 (Art. 4 G vom 17. Dezember 2015)
Weblink: Konsolidierte Fassung
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über die Pflege und Nutzung von Archivgut (Landesarchivgesetz) regelt die Übernahme von Unterlagen öffentlicher Stellen und die Nutzung des Archivguts sowie die Organisation und Zuständigkeiten des Landesarchivs Baden-Württemberg.

Das Landesarchivgesetz war das erste Archivgesetz in Deutschland und prägte viele weitere neue Landesarchivgesetze in anderen Bundesländern. Es ersetzte das Gesetz über die Gliederung der Archivverwaltung vom 19. November 1974 und die Akten- und Archivordnung vom 29. Juni 1964 sowie änderte das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. 1990 musste das LArchG bereits wieder novelliert werden, da das wenige Monate später verabschiedete Bundesarchivgesetz die Aufnahme neuer Regelungen in das Gesetz verlangte.[1] So wurden mehrere Paragrafen geändert und ein neuer § 6a eingefügt.

2004 wurde das LArchG im Rahmen des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes erneut umfassend geändert, was die Umstrukturierung der staatlichen Archivverwaltung in das Landesarchiv zur Folge hatte.[2] Eine weitere Änderung von 23. Juli 2014 im Rahmen der Rechtsbereinigung betraf nur zwei Sätze.[3]

Im Rahmen der letzten Änderung des Landesarchivgesetzes wurde mit dem Gesetz zur Einführung der Informationsfreiheit vom 17. Dezember 2015 die Verpflichtung der Benutzer abgeschafft, vor der Nutzung ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen zu müssen. Die Änderung trat am Tag nach der Verkündung, also am 30. Dezember 2015 in Kraft.[4]

Einzelnachweise

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  1. Gregor Richter: Die Landesarchivgesetzgebung in Baden-Württemberg. In: Hermann Bannasch (Hrsg.): Archivrecht in Baden-Württemberg (= Landesarchivdirektion Baden-Württemberg [Hrsg.]: Werkhefte der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg - Serie A Landesarchivdirektion. Nr. 1). Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 1990, S. 231 (landesarchiv-bw.de).
  2. Gesetz zur Reform der Verwaltungsstruktur, zur Justlzreform und zur Erweiterung des kommunalen Handlungsspielraums (Verwaltungsstruktur-Reformgesetz - VRG). (PDF; 6,86 MB) Artikel 56. In: Gesetzblatt für Baden-Württemberg. 13. Juli 2004, S. 503–504, abgerufen am 5. Januar 2021.
  3. Gesetz zur Bereinigung von Landesrecht vom 29. Juli 2014. In: Gesetzblatt für Baden-Württemberg. 12. August 2014, S. 279, abgerufen am 5. Januar 2021.
  4. GBl. S. 1205