Hans-Joachim Heßler (Richter) – Wikipedia

Hans-Joachim Heßler (* 16. März 1958)[1] ist ein deutscher Jurist. Er ist Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Heßler war der erste Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts nach dessen Wiedererrichtung.

Leben und Wirken

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Nach dem Studium der Rechte und Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München[2] wurde er 1985 als Mitarbeiter in der Abteilung für Bürgerliches Recht im bayerischen Justizministerium eingesetzt. Nach einer Tätigkeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I und als Richter am Amtsgericht München wechselte er 1990 erneut in das bayerische Justizministerium als Mitarbeiter in der Personalabteilung, ab 1994 als Leiter eines Referats in der Abteilung für Bürgerliches Recht. 2000 bis 2001 war er als Richter am Oberlandesgericht München tätig. Später übernahm er die Leitung des Referats für Familien- und Erbrecht, 2006 des Referats für Zivilprozessrecht. Mit Wirkung vom 6. Oktober 2008 wurde er zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts München ernannt, ab 1. Juli 2012 war er Präsident des Landgerichts München I. Er war vom 15. September 2018 bis 30. September 2021 Präsident des wieder errichteten Bayerischen Obersten Landesgerichts.[3] Seit 1. Oktober 2021 ist er Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Heßler ist Mitautor mehrerer zivilprozessualer Standardwerke, so des Zöller und des Münchener Kommentars zur Zivilprozessordnung, Band 2, §§ 355–945b.

Einzelnachweise

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  1. Handbuch der Justiz 1986 S. 47
  2. Hans-Joachim Heßler: Sachrechtliche Generalklausel und internationales Familienrecht (= Münchener Universitätsschriften. Band 64). München 1985, ISBN 978-3-406-30701-0 (d-nb.info [abgerufen am 26. Juli 2024] zugl.: München, Univ., Diss., 1984).
  3. Bayerisches Kabinett ernennt Präsidenten des Landgerichts München I, Dr. Hans-Joachim Heßler, zum Präsidenten des neu errichteten Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung vom 15. September 2018, www.bayern.de vom 24. Juli 2018.