Hauptleute – Wikipedia

Die Hauptleute bilden eine Dienstgradgruppe der Bundeswehr. In Österreich ist der Begriff Hauptleute eine Sammelbezeichnung für verschiedene Amtsbezeichnungen.

Die Hauptleute bilden eine Dienstgradgruppe der Bundeswehr. Die Dienstgradgruppe umfasst mehrere Offiziersdienstgrade unmittelbar unter den Stabsoffizieren, darunter den Hauptmann, der der Dienstgradgruppe den Namen leiht.[1][2]

Die Dienstgrade der Bundeswehr werden durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[1] auf Grundlage des Soldatengesetzes[3] festgesetzt. Die Dienstgradgruppe der Hauptleute umfasst gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ mehrere Offiziersdienstgrade[1] der beiden Rangstufen unterhalb der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere, die aber für Heeres-, Luftwaffen- und Marineuniformträger[A 1] oder Sanitätsoffiziere unterschiedlich lauten können.[A 2] Für Sanitätsoffiziere lauten die nach Approbationsrichtung unterschiedlichen Bezeichnungen Stabsarzt (für Human- und Zahnmediziner), Stabsapotheker (für Pharmazeuten) oder Stabsveterinär (für Tiermediziner).[1][2] Alle anderen ranggleichen Offiziere werden Hauptmann (Heeres- und Luftwaffenuniformträger) oder Kapitänleutnant (Marineuniformträger) genannt.[1][2] Die ranghöheren, untereinander ranggleichen Dienstgrade lauten Stabshauptmann (Heeres- und Luftwaffenuniformträger) oder Stabskapitänleutnant (Marineuniformträger).[1][2][A 3]

Folgende Tabellen fassen alle zur Dienstgradgruppe der Hauptleute zählenden Dienstgrade zusammen. Die zweite Tabelle umfasst die Dienstgrade für Sanitätsoffiziere, die erste für alle anderen Offiziere. Der jeweils linke Spalte der ersten Tabelle nennt die Dienstgrade für Heeres- und Luftwaffenuniformträger, die zweite die Dienstgrade für Marineuniformträger. Diese Gliederung wird in der zweiten Tabelle analog fortgeführt, wobei sich hier jeweils nur die Dienstgradabzeichen, aber nicht die Dienstgradbezeichnungen zwischen Marineuniformträgern einerseits und Heeres- und Luftwaffenuniformträgern andererseits unterscheiden; dargestellt sind stets nur die Dienstgradabzeichen für Humanmediziner. Angegeben sind in den Tabellen jeweils auch der entsprechende NATO-Rangcode[4], die nach „ZDv 64/10 - Abkürzungen in der Bundeswehr“ definierten allgemeinen Abkürzungen sowie die Abkürzungen in Listen[5] und die Besoldungsgruppe für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit nach Bundesbesoldungsordnung[6].

Dienstgradgruppe[2] Hauptleute (außer Sanitätsoffiziere)
Schulterklappe
für Jacke des Dienstanzug
bzw. Ärmelabzeichen[7]
Dienstgradabzeichen eines Stabshauptmannes auf Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Stabshauptmannes auf Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Stabskapitänleutnants (Truppendienst oder militäfachlicher Dienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Stabskapitänleutnants (Truppendienst oder militäfachlicher Dienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Hauptmanns der Heeresaufklärungstruppe auf Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Hauptmanns der Heeresaufklärungstruppe auf Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Kapitänleutnants (Truppendienst oder militäfachlicher Dienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Kapitänleutnants (Truppendienst oder militäfachlicher Dienst) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgrad[1] Stabshauptmann Stabskapitänleutnant Hauptmann Kapitänleutnant
Abkürzung[5] StHptm/SH StKptLt/SKL Hptm/H KptLt/KL
NATO-Rangcode[4] OF-2
Besoldungsgruppe[6] A13 A11-12
Sanitätsoffiziere
Dienstgradgruppe[2] Hauptleute
Schulterklappe
für Jacke des Dienstanzug
bzw. Ärmelabzeichen[7]**
Dienstgradabzeichen eines Stabsarztes (Humanmedizin) der Sanitätstruppe auf Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Stabsarztes (Humanmedizin) der Sanitätstruppe auf Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Stabsarztes (Humanmedizin) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgradabzeichen eines Stabsarztes (Humanmedizin) auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger
Dienstgrad[1] StabsarztHZ
StabsapothekerP
StabsveterinärT
StabsarztHZ
StabsapothekerP
Abkürzung[5] StArzt/SA
StAp/SAP
StVet/SV
NATO-Rangcode[4] OF-2
Besoldungsgruppe[6] A13*
H Bezeichnung für approbierte Humanmediziner
Z Bezeichnung für approbierte Zahnmediziner
P Bezeichnung für approbierte Pharmazeuten (i. e. Apotheker)
T Bezeichnung für approbierte Tiermediziner (i. e. Veterinär). Hinweis: Als Veterinäre werden nur Heeresuniformträger eingesetzt.[8]
* Im Vergleich zu anderen gleichrangigen Offizieren sind diese Sanitätsoffiziere eine Besoldungsgruppe höher eingeordnet.[6]
**Dargestellt ist stets das Dienstgradabzeichen für Humanmediziner.

Befehlsbefugnis und Dienststellungen

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Soldaten der Dienstgradgruppe Hauptleute können auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppe Mannschaften, Unteroffiziere ohne Portepee und Unteroffiziere mit Portepee und Leutnanten Befehle erteilen.[9][10]

Hauptleute in den Laufbahnen des Truppendienstes werden in der Truppe häufig als militärische Führer in den Verbänden ihrer Truppengattung eingesetzt.[A 4] Typisch sind Verwendungen als Zugführer, (stellvertretender) Kompaniechef oder Luftfahrzeugführer. Auf Stabsposten werden erfahrene Hauptleute auch in Stäben der Verbände ab Stufe Bataillon, an Truppenschulen, in Kommandobehörden oder im Ministerium verwendet, wo sie häufig Stabsoffiziere in Fragen der Weiterentwicklung der Truppe und der Ressourcenplanung unterstützen.

Offiziere des militärfachlichen Dienstes führen in Dienststellen wie (höhere) Kommandobehörden, im Ministerium, in Ämtern oder in Wehrtechnischen Dienststellen meist Fach(unter)abteilungen, die sich mit technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Fachfragen beschäftigen. Militärmusikoffiziere sind häufig zweiter Musikoffizier und stellvertretender Chef eines Musikkorps.

Sanitätsoffiziere dieser Dienstgradgruppe werden vergleichbar mit zivilen Assistenzärzten an größeren sanitätsdienstlichen Einrichtungen der Bundeswehr an den medizinischen Beruf und die besonderen Herausforderung der militärischen Notfallversorgung herangeführt, bevor sie beispielsweise als Truppen- oder Schiffsarzt in der Truppe tätig werden. Aufgrund dieser und ähnlicher Dienststellungen können Soldaten der Dienstgradgruppe in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[9][11] Kompaniechefs sind als Einheitsführer Disziplinarvorgesetzter der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten gemäß Wehrdisziplinarordnung.[12]

Ernennung und Besoldung

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Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung in einen der Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Hauptleute trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. In einen entsprechenden Dienstgrad können Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und beorderte Reservisten ernannt werden. Voraussetzung zur Ernennung in einen der Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Hauptleute ist die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen der Laufbahngruppe der Offiziere. Eine Direkteinstellung mit einem Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Hauptleute ist bei entsprechender Eignung möglich.[A 5] Die meisten Hauptleute haben aber zuvor in einem Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Leutnante gedient. Der Dienstgrad Hauptmann (bzw. ranggleiche Dienstgrade) kann dann in der Regel frühestens viereinhalb Jahre nach Ernennung zum Leutnant erreicht werden.[A 6] War der Einstellungsdienstgrad Oberleutnant, so kann die Beförderung nach vier Jahren im Dienstgrad Oberleutnant erfolgen. Vor Ernennung zum Hauptmann müssen Musikoffizieranwärter das Kapellmeisterexamen erfolgreich abgelegt haben. Sanitätsoffizieranwärter müssen vor Ernennung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe Hauptleute ihr Studium mit der Approbation abgeschlossen haben.[A 7] Sanitätsoffizieranwärter und Musikoffizieranwärter werden mit der Ernennung in die Dienstgradgruppe der Hauptleute zu Sanitätsoffizieren und Musikoffizieren.[A 8][13][14][15][A 9]

Soldaten der Dienstgradgruppe der Hauptleute werden abhängig vom Dienstgrad und Dienststellung nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 11 bis A 13 besoldet. Auffällig ist, dass Sanitätsoffiziere im Vergleich zu den ranggleichen Offizieren im Dienstgrad Hauptmann oder Kapitänleutnant eine Besoldungsgruppe höher besoldet werden.[6]

Dienstgradabzeichen

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Das Dienstgradabzeichen der Hauptleute in Heeres- oder Luftwaffenuniform zeigt drei oder vier Sterne als Schulterabzeichen; Marineuniformträger der Dienstgradgruppe zeigen drei oder vier Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln. Die beiden äußeren Streifen sind mittelbreit; der innere bzw. die beiden inneren sind schmal.[A 10][1][7] Sanitätsoffiziere sind an zusätzlichen Laufbahnabzeichen in vier verschiedenen Varianten in Form verschieden gewundener Schlangen, teils in Verbindung mit dem Äskulapstab, zu erkennen. Die verschiedenen Varianten zeigen das Approbationsfach und ermöglichen die Anrede mit der korrekten Dienstgradbezeichnung.[7]

Der Mützenschirm der Hauptleute (und auch der Leutnante und Oberfähnriche (zur See)) zeigt einen 0,7 cm breiten, stumpfgezackten, am Schirmrand verlaufenden, für Heeres- und Luftwaffenuniformträger silberfarbenen (nur für Marineuniformträger goldfarbenen), aus Metallgespinst handgestickten Streifen.[1][7] Da die Bestickung des Mützenschirms für Marineoffiziere nach Form und Farbe Assoziationen mit dem Rand eines bekannten Butterkeks hervorrufen kann, wird diese Stickerei scherzhaft auch als „Keksrand“ bezeichnet.

Äquivalente Dienstgradgruppen

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Die Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Hauptleute sind mit dem NATO-Rangcode OF-2 eingestuft.[4]

Verwendung als Sammelbezeichnung

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Gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 wird für die Dienstgradgruppe die Bezeichnung „Hauptleute“ festgesetzt.[2] Dies ist daher die offizielle Sammelbezeichnung für Soldaten in Dienstgraden dieser Dienstgradgruppe.[2] Die nach Duden grammatikalisch ebenso zulässige Pluralform „Hauptmänner“[16] wird im militärischen Sprachgebrauch der Bundeswehr auch dann vermieden, wenn statt der Dienstgradgruppe im Sinne des „normalen“ Plurals nur mehrere Soldaten im Dienstgrad Hauptmann gemeint sind. Nicht in jedem Kontext ist klar, ob „Hauptleute“ nun die Dienstgradgruppe oder mehrere Soldaten im Dienstgrad Hauptmann meint. Selten werden in Abgrenzung zu den Sanitätsoffizieren und den Marineuniformträgern dieser Dienstgradgruppe nur die Soldaten in den Dienstgraden Hauptmann und Stabshauptmann als „Hauptleute“ bezeichnet.

Sammelbezeichnung in Österreich

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Hauptleute ist in Österreich eine Sammelbezeichnung für mehrere Politiker im Amt des Bezirkshauptmanns oder Landeshauptmanns.

  1. Anmerkung: Die Bundeswehr bezeichnet als Heeres- bzw. Luftwaffen- bzw. Marineuniformträger alle Soldaten, die die Uniform der jeweiligen Teilstreitkraft tragen. Der Begriff umfasst also auch Soldaten außerhalb der drei Teilstreitkräfte, also beispielsweise in der Streitkräftebasis, vgl. Ausbildung Reserveoffzieranwärterin/ -anwärter im Wehrdienst. Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) - Der Präsident., 13. März 2014, abgerufen am 26. März 2014.
  2. Die Zentrale Dienstvorschrift A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ ersetzt die Abschnitte B 185 der Zentralen Dienstvorschrift 14/5 „Soldatengesetz“, wo die Dienstgradgruppen bisher festgelegt wurden. Der Text aus B 185 ZDv 14/5 wurde unverändert in die ZDv A-1420/24 übernommen. Vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  3. Sanitätsoffiziere bekleiden in der Praxis keine zum Stabshauptmann ranggleichen Dienstgrade.
  4. Leutnante und Hauptleute werden daher auch als Truppenoffiziere bezeichnet, solange sie keine für Stabsoffiziere vorgesehenen Posten in Stäben „fern der Truppe“ übernehmen.
  5. Voraussetzung ist für die meisten Laufbahnen ein für die geplante Verwendung dienlicher Hochschulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufspraxis. Für Militärmusikoffiziere wird das Kapellmeisterexamen oder eine gleichwertige Hochschulprüfung gefordert. Für Sanitätsoffiziere die Approbation als Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Tierarzt.
  6. Die Viereinhalbjahresfrist gilt für Fliegendes Personal, Offiziere im Kommando Spezialkräfte, die für besondere Einsätze verwendet werden sowie für Kampfschwimmer. Für alle anderen Offiziere sieht die ZDv 20/7 eine Frist von fünf Jahren vor.
  7. Aus der Soldatenlaufbahnverordnung: „Die Beförderung zum Stabsarzt oder Stabsveterinär setzt die Approbation als Ärztin oder Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt, Tierärztin oder Tierarzt, die Beförderung zum Stabsapotheker die Approbation als Apothekerin oder Apotheker und die staatliche Prüfung als Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker voraus.“
  8. Der angehende Arzt oder Apotheker im Dienstgrad Leutnant (theoretisch auch: Oberleutnant) ist also kein Offizieranwärter mehr, sondern ist Offizier im Sanitätsdienst. Er bleibt gleichwohl aber noch Sanitätsoffizieranwärter und wird erst mit der Beförderung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Hauptleute Sanitätsoffizier. Entsprechendes gilt für angehende Musikoffiziere.
  9. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)
  10. In der ZDv 37/10 sind neben der in der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten beschriebenen Form als Ärmelabzeichen auch entsprechende (d. h. gleichgestaltete) Schulterabzeichen für Marineuniformträger beschrieben.

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g h i j Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (PDF – Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  2. a b c d e f g h Bundesministerium der Verteidigung, BMVg P II 5 (Hrsg.): A-1420/24. Zentrale Dienstvorschrift. Dienstgrade und Dienstgradgruppen. 19. Januar 2006 (PDF [abgerufen am 10. Februar 2016]).
  3. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (PDF [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  4. a b c d Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes - 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
  5. a b c Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr - Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (PDF – Stand 17. September 1999).
  6. a b c d e Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufssoldat sowie Soldaten auf Zeit und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  7. a b c d e Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
  8. Sascha Lawrenz, Stephan Nakszynski: Dienstgrade in der Bundeswehr. Bundesministerium der Verteidigung, Leiter des Presse- und Informationsstabes, 3. Dezember 2013, abgerufen am 16. März 2014.
  9. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (Nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV)).
  10. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  11. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  12. Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 16. August 2001, abgerufen am 5. November 2014 (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist).
  13. Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).
  14. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  15. Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
  16. Hauptmann, der. In: duden.de. Bibliographisches Institut GmbH, Dudenverlag, 2013, abgerufen am 6. November 2011.