Informationsrecht – Wikipedia
Als Informationsrecht werden bezeichnet:
- das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, siehe Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
- das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in Deutschland, siehe Recht auf Information
- das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in den Vereinigten Staaten von Amerika, siehe Freedom of Information Act
- das Recht auf Zugang zu Informationen in der Wissensgesellschaft, siehe Right to know
- das Recht von Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten, siehe Akteneinsicht (Deutschland)
- das Recht auf Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten, siehe Antwortpflicht der öffentlichen Verwaltung
- das Recht von Journalisten auf Auskunft gegenüber Behörden nach dem Presserecht
- das Recht einer Behörde auf Auskunft gegenüber dem Bürger, beispielsweise im Steuerverfahren oder im Umweltrecht
- im Arbeitsrecht das Informationsrecht des Betriebsrats auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber
- eine andere Bezeichnung für das Rechtsgebiet des IT-Rechts, dem Recht der Informationstechnologien