Informationstechnisches System – Wikipedia

Unter dem Begriff informationstechnisches System (IT-System) versteht man jegliche Art elektronischer datenverarbeitender Systeme.

Darunter fallen z. B.:

Der Begriff wurde am 22. August 2007 in einem Fragenkatalog des deutschen Bundesministeriums der Justiz im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen als Rechtsbegriff verwendet.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zur Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008 – 1 BvR 370/07 bzw. 1 BvR 595/07 – auch das Internet in seiner Gesamtheit als informationstechnisches System angesehen.[2]

Einzelnachweise

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  1. Fragenkatalog des Bundesministeriums der Justiz bei netzpolitik.org (PDF; 283 kB)
  2. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 – BVerfGE 120, 274.