Jurisdiktion – Wikipedia

Jurisdiktion (lat.: iudicare, bzw. ius dicere „Recht sprechen“) bezeichnet:

  • die rechtsprechende Gewalt, siehe Judikative
  • den Bereich der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit eines Gerichts bzw. das Einzugsgebiet der Gerichtsbarkeit eines Staates
  • den Bereich der örtlichen Zuständigkeit eines kirchlichen Amtsträgers, insbesondere in der katholischen Kirche, siehe Jurisdiktion (Kirche)


Siehe auch:

Wiktionary: Jurisdiktion – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen