Justizamt Hanau I – Wikipedia

Das Justizamt Hanau I war ein kurhessisches Gericht erster Instanz mit Sitz in Hanau, das von 1850 bis 1867 bestand.

Im Zuge der Neuorganisation von Verwaltung und Rechtsprechung im Kurfürstentum Hessen nach der Revolution von 1848 wurde auch die Gerichtsverfassung aufgrund § 14 Gesetz vom 31ten Oktober 1848 über die Einrichtung der Gerichte und der Staatsbehörde bei den Gerichten[1] neu strukturiert: Aus den Landgerichten wurden „Justizämter“ gebildet[2], deren Bezirke kleiner waren als die der Vorgängergerichte. So entstanden aus dem Landgericht Hanau zum 1. Juli 1850 das Justizamt Hanau I und das Justizamt Hanau II.[3]

Nach dem verlorenen Krieg von 1866 annektierte das Königreich Preußen das Kurfürstentum Hessen.[4] Damit wurde auch Hanau preußisch und erhielt 1867 eine preußische Gerichtsverfassung. Dabei wurden die Bezirke der beiden Hanauer Justizämter wieder zusammengelegt[5] und daraus das Amtsgericht Hanau gebildet.[6]

Der Gerichtsbezirk des Justizamtes Hanau I umfasste die Gemeinden[7]:

Die Hanauer Gerichte hatten seit 1835 ihren Sitz im Altstädter Rathaus und erhielten 1842 ein Gerichtsgebäude im Bangert. Dies war ein freistehender, dreigeschossiger Bau mit einem großen Sitzungssaal, der in seiner Höhe zwei Stockwerke einnahm. Das Gebäude wurde im Zweiten Weltkrieg bei den Luftangriffen auf Hanau zerstört.

  • Heribert Reus: Gerichte und Gerichtsbezirke seit etwa 1816/1822 im Gebiete des heutigen Landes Hessen bis zum 1. Juli 1968. Hg.: Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden [1984].
  1. Heute ein Stadtteil von Hanau.
  2. Heute ein Stadtteil von Rodenbach.
  3. Heute ein Stadtteil von Rodenbach.

Einzelnachweise

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  1. Gesetz vom 31ten Oktober 1848 über die Einrichtung der Gerichte und der Staatsbehörde bei den Gerichten. In: Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen Nr. 31, Oktober 1848, S. 163–176.
  2. Verordnung vom 21ten März 1850 die Auflösung der Landgerichte in Justizämter betreffend. In: Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen Nr. 3, März 1850, S. 15–18.
  3. Verordnung vom 21ten März 1850 die Auflösung der Landgerichte in Justizämter betreffend. In: Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen Nr. 3, März 1850, S. 15–18 (18).
  4. Gesetz, betreffend die Vereinigung des Königreichs Hannover, des Kurfürstenthums Hessen, des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurt mit der Preußischen Monarchie vom 20. September 1866. In: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten Nr. 47, S. 555;
    Patent wegen der Besitznahme des vormaligen Kurfürstenthums Hessen vom 3. Oktober 1866. In: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten Nr. 51, S. 594f.
    Allerhöchste Proklamation an die Einwohner des vormaligen Kurfürstenthums Hessen vom 3. Oktober 1866. In: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten Nr. 51, S. 595f.
  5. Reus [ohne Seitenangabe], Abschnitte: Justizamt Hanau I und Justizamt Hanau II.
  6. Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 26. Juni 1867. In: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten Nr. 64, S. 1085;
    Verfügung vom 8. August 1867, – betreffend die Einrichtung nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden neuen Gerichte. In: Justiz-Ministerial-Blatt für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege Nr. 31 vom 9. August 1867, S. 221.
  7. Reus [ohne Seitenangabe], Abschnitt Justizamt Hanau I.