Kirchenvorstand – Wikipedia

Kirchenvorstand wird in christlichen Kirchen ein Leitungsgremium auf örtlicher Ebene, im Einzelfall auch auf Bundesebene bezeichnet:

  • der vom römisch-katholischen Kirchenrecht vorgesehene Vermögensverwaltungsrat (Consilium a rebus oeconomicis) einer Pfarrgemeinde in zahlreichen deutschen Diözesen, siehe Pfarrverwaltungsrat
  • das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde in mehreren evangelischen Landeskirchen und in altkatholischen Kirchen, siehe Kirchengemeindeleitung
  • Kirchenvorstand (Evangelisch-methodistische Kirche), das geschäftsführende Gremium der Zentralkonferenz Deutschland der Evangelisch-methodistischen Kirche