Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – Wikipedia

Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

Titel (engl.): United Nations Framework Convention on Climate Change
Datum: 9. Mai 1992
Inkrafttreten: 21. März 1994, gem. Art. 23
Fundstelle: UN Treaty Collection
Vol II; Kap. 27; 7
Fundstelle (deutsch): CH: SR 0.814.01
D: http://unfccc.int/resource/docs/convkp/convger.pdf

FL: LR-Nr 0.814.01

Vertragstyp: International
Rechtsmaterie: Umwelt
Unterzeichnung: 165 (4. Jan. 19), Inkrafttreten
DE: 21. März 1994
FL: 20. Sept. 1994
Ö: 29. Mai 1994
CH: 21. März 1994 2017
EU: 21. März 1994
USA: 21. März 1994
Ratifikation: 198 (6. Juli 2022)
Ratifikationsstand

Depositar ist der Generalsekretär der Vereinten Nationen
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

UNFCCC
Logo
Logo der Organisation
 
 
Sitz der Organe Bonn, Deutschland Deutschland
Vorsitz Exekutivsekretär
Simon Stiell Grenada Grenada seit 2022
Gründung 9. Mai 1992, New York City,
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten
unfccc.int
Mitglieder der UNFCCC
  • Mitglied
  • Mitglied (Annex I)
  • Mitglied (Annex I und II)
  • Beobachterstatus
  • Deutsche Sonderbriefmarke 1995

    Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (englisch United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC; kurz Klimarahmenkonvention) ist ein internationales Umweltabkommen mit dem Ziel, eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung zu verlangsamen sowie ihre Folgen zu mildern (Artikel 2). Gleichzeitig umfasst diese Bezeichnung auch das Sekretariat, das die Umsetzung der Konvention begleitet und seinen Sitz in Bonn hat. Die wichtigste Verpflichtung der Konvention ist, dass alle Vertragspartner regelmäßige Berichte, sogenannte Treibhausgasinventare, zu veröffentlichen haben, in denen Fakten zur aktuellen Treibhausgasemission und Trends enthalten sein müssen.

    Die Klimarahmenkonvention wurde am 9. Mai 1992 in New York City verabschiedet und im selben Jahr auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro von 154 Staaten[1] unterschrieben. Sie trat zwei Jahre darauf, am 21. März 1994, in Kraft. Am 12. August 1996 zog das Sekretariat der Klimarahmenkonvention nach Bonn ins Haus Carstanjen um. Seit Herbst 2013 ist es dort und im Bonner UN-Campus beheimatet.

    Um eine gefährliche Störung des Klimasystems zu vermeiden, sollen die Treibhausgaskonzentrationen stabilisiert werden. Der Anstieg der Konzentrationen soll bis zu deren Stabilisierung so langsam erfolgen, dass „Ökosysteme [sich] auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann“.[2]

    Wichtigster Grundsatz ist der Klimaschutz, der jetzigen und künftigen Generationen dienen soll. Richtschnur des Klimaschutzes sollen die gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeit und die jeweiligen Fähigkeiten der Mitgliedsstaaten sein (→ Klimagerechtigkeit). Dementsprechend sollen die entwickelten Staaten eine Führungsrolle einnehmen. Die besonderen Bedürfnisse, Gegebenheiten und Lasten der Entwicklungsländer sollen bei den Maßnahmen „voll berücksichtigt werden“.[3]

    Die Pflichten und Rechte der Vertragsländer richten sich danach, ob und in welchem der Anhänge der Konvention sie aufgeführt sind:[4]

    • Annex I: Annex-I-Länder sind im Wesentlichen die damals entwickelten Staaten (OECD-Staaten) sowie die ehemals sozialistischen Staaten in Osteuropa („Länder im Übergang zur Marktwirtschaft“). Annex I-Länder haben sich zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen und zum Schutz von Kohlenstoffsenken verpflichtet mit dem Ziel, Klimaänderungen zu begrenzen.[5]
      • Annex I und II: Zu diesen Staaten gehören nur die OECD-Staaten des Annex I. Die Länder im Übergang zur Marktwirtschaft zählen nicht dazu. Annex-II-Staaten haben sich zu besonderen Unterstützungsleistungen für Entwicklungsländer verpflichtet. Sie übernehmen die Kosten für das Berichtswesen und sollen den Zugang der Entwicklungsländer zu umweltverträglichen Technologien fördern.[6]
    • Nicht-Annex I: Hierzu zählen alle übrigen Staaten. Dies sind vor allem die Länder, die damals als Entwicklungsländer galten. Einige Gruppen besonders verwundbarer Länder werden in der Konvention besonders berücksichtigt, zum Beispiel die am wenigsten entwickelten Länder, kleine Inselländer oder dürregefährdete Länder.[7]

    Die 198 Vertragspartner[8] der Konvention treffen sich jährlich zu Konferenzen, den UN-Klimakonferenzen (auch „Weltklimagipfel“), auf denen um konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz gerungen wird. Entscheidungen müssen im Konsens getroffen werden, jedes Mitglied kann Entscheidungen blockieren.[9] Die bekanntesten Konferenzen fanden 2015 (COP21, Paris), 2009 (COP15, Kopenhagen) und 1997 (COP 3, Kyoto) statt.

    Die Konferenz von Kyoto beschloss das Kyoto-Protokoll, das Industriestaaten zu quantitativen Treibhausgas-Minderungszielen verpflichtete und den Internationalen Emissionshandel sowie die projektbasierten Flexibilisierungsmechanismen Joint Implementation (JI) und den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) einführte. Die Kopenhagener Konferenz sollte zu einem Nachfolgeabkommen für das 2012 auslaufende Kyoto-Protokoll führen. Erreicht wurde jedoch lediglich die formale Kenntnisnahme des Copenhagen Accord, einer nicht rechtsverbindlichen Absichtserklärung zum Klimaschutz. Die Pariser Konferenz endete mit dem Beschluss des Pariser Übereinkommens, durch das erstmals alle Staaten verpflichtet werden, Minderungsziele zu definieren, umzusetzen und die Fortschritte einer Überprüfung zu stellen. Alle fünf Jahre sollen die Ziele mit dem Stand der Wissenschaft verglichen und angepasst werden.

    Trotz jahrzehntelanger Bemühungen lassen sich bei einem Blick auf die Entwicklung der CO2-Emissionen im globalen Kontext nur sehr bedingt Erfolge erkennen.[10]

    Generalsekretäre des Sekretariats

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    Einzelnachweise

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    1. Status der Ratifizierungen
    2. Klimarahmenkonvention, Artikel 2
    3. Klimarahmenkonvention, Artikel 3, Nr. 1 und 2.
    4. Parties & Observers. UNFCCC, abgerufen am 12. Januar 2018.
    5. Klimarahmenkonvention, Artikel 4, Absatz 2.
    6. Klimarahmenkonvention, Artikel 4, Absätze 3, 4 und 5.
    7. Klimarahmenkonvention, Artikel 4, Absätze 8 und 9, sowie Artikel 12, Absatz 5.
    8. Status of Ratification of the Convention. UNFCCC, abgerufen am 20. Februar 2022.
    9. Mark A. Maslin, John Lang, Fiona Harvey: A short history of the successes and failures of the international climate change negotiations. In: UCL Open Environment. Juli 2023, doi:10.14324/111.444/ucloe.000059.
    10. Hintergrundinformationen zum Klimawandel: Jahr für Jahr bedenklich mehr Treibhausgase der ARD, Stand 25. Oktober 2021, online abgerufen am 3. September 2022.