Kostgefäll (Naturschutzgebiet) – Wikipedia

Kostgefäll

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Simonswald, Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 4,475 km²
Kennung 3.243
WDPA-ID 164216
Geographische Lage 48° 7′ N, 8° 7′ OKoordinaten: 48° 7′ 27″ N, 8° 7′ 2″ O
Kostgefäll (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Kostgefäll (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Meereshöhe von 660 m bis 1180 m
Einrichtungsdatum 17. November 1997
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg

Das Kostgefäll ist ein Hochtal am Oberlauf des zur Wilden Gutach fließenden Haslachsimonswälder Baches und der Name der darin gelegenen Gruppe von Einzelhöfen. Es wurde namengebend für das noch darüber hinausreichende Naturschutzgebiet und liegt im Naturraum Hochschwarzwald in Baden-Württemberg.

Das Naturschutzgebiet liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Simonswald im Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg. Das Gebiet wird zwischen Haslachsimonswald westsüdwestlich, dem Braunhörnle (1134 m ü. NHN) nordwestlich, dem Rohrhardsberg (1153,2 m ü. NHN) nordöstlich, dem Obereck (1178,2 m ü. NHN) südsüdöstlich und vom Ibichkopf (1145,4 m ü. NHN) südlich begrenzt. Im Norden reicht es in der Nähe des Wegverlaufs des Zweitälersteigs und dem Yacher Höhenweg nahtlos an das Naturschutzgebiet Yacher Zinken heran.

Das Gebiet wurde per Verordnung am 17. November 1997 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und wird unter der Schutzgebietsnummer 3.243 beim Regierungspräsidium Freiburg geführt.[1] Es hat eine Fläche von 447,5 Hektar und ist in die IUCN-Kategorie IV, ein Biotop- und Artenschutzgebiet, eingeordnet. Die WDPA-ID lautet 164216[2] und entspricht dem europäischen CDDA-Code und der EUNIS-Nr.

Der wesentliche Schutzzweck[3] ist die Erhaltung des Gebietes als großflächiger, struktur- und artenreicher Komplex verschiedener naturraumtypischer Lebensräume wie Wälder, Wiesen, Weiden und Feuchtgebiete sowie als Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter, zum Teil vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten, darunter sowohl subalpine als auch wärmeliebende Arten.

Einzelnachweise

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  1. Steckbrief des Naturschutzgebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
  2. Karten und Daten des Bundesamtes für Naturschutz (Hinweise)
  3. § 3 Schutzzweck Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 17. November 1997, abgerufen am 4. April 2013.
  • Regierungspräsidium Freiburg, Referat Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg. 3. Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2011, ISBN 978-3-7995-5177-9.