Landesdirektion (Bayern) – Wikipedia

Landesdirektionen waren staatliche Mittelbehörden, die ab dem Jahr 1799 in Kurpfalz-Bayern und dem Nachfolgestaat, dem 1806 gegründeten Königreich Bayern, im Zuge von Staatsreformen gegründet wurden. Die Landesdirektoren wurden 1808 mit der Einrichtung der Kreise wieder aufgelöst.

Die historische Gliederung Bayerns in die Rentämter München, Landshut, Straubing, Burghausen und Amberg wurde bereits 1802 durch den Minister Maximilian von Montgelas aufgehoben.

Ab 1799 wurden Landesdirektionen als neue Mittelbehörden eingerichtet[1]. Die Landesdirektion München (offiziell erst 1803 so bezeichnet) war für Oberbayern und Niederbayern zuständig. Die Umwandlung der Regierungen Amberg und Neuburg in die Landesdirektionen Amberg (für die Oberpfalz mit Sulzbach) und Neuburg (für Pfalz-Neuburg) erfolgte ebenfalls 1799. Mit den Erwerb neuer Gebiete wurden 1803 weitere Direktionen eingerichtet:

Die Landesdirektionen wurden 1808 mit der Einrichtung der Kreise im Königreich Bayern aufgelöst.

  • Eberhard Weis: Montgelas – Der Architekt des modernen bayerischen Staates 1799–1838. Verlag C.H. Beck, München, 2005, ISBN 3-406-03567-1

Einzelnachweise

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  1. Instruktion der General-Landes-Direction für die churfürstl. baierisch- und neuburgische Lande zu München, dann der Landesdirection der oberen Pfalz, Sulzbach, und Leuchtenberg zu Amberg vom 24. April 1799 in der Google-Buchsuche