Landesregierung Lemisch I – Wikipedia

Die Landesregierung Lemisch I war die erste Regierung des Landes Kärnten nach dem Ende der österreichisch-ungarischen Monarchie. Sie agierte unter der Führung des Landesverwesers bzw. (nach einer Verfassungsänderung) Landeshauptmannes Arthur Lemisch (Kärntner Bauernbund). Dieser folgte dem letzten Landeshauptmann der Monarchie, Leopold von Aichelburg-Labia, nach, und blieb bis zur Angelobung der Landesregierung Gröger am 22. Juli 1921 im Amt.

Am 26. Oktober 1918 hatten die Vertreter der größeren politischen Parteien sich auf die Einrichtung eines Vollzugsausschusses und mehrerer Nebenausschüsse geeinigt. Zum Vorsitzenden des Vollzugsausschusses wurde Arthur Lemisch gewählt. Aufgabe dieses Ausschusses war die Vorbereitung einer konstituierenden Landesversammlung. Diese wurde nicht unmittelbar demokratisch gewählt, sondern war nur als Übergangslösung bis zur Abhaltung regulärer Wahlen gedacht. Ihre Zusammensetzung hatte man aus Ergebnissen der Reichsratswahl 1911 abgeleitet. Diese sogenannte Provisorische Landesversammlung trat dann am 11. November 1918 erstmals zusammen. Aus ihr wurde ein zehnköpfiger Landesausschuss zur Verwaltung des Landes gewählt, dieser wiederum wählte Arthur Lemisch zum Landesverweser und als seine beiden Stellvertreter Florian Gröger (SDAP, nach dessen Wahl in den Nationalrat 1919 ersetzt durch August Neutzler) und Gustav Frank (CSP).[1] Der Titel Landesverweser wurde gewählt, da während der Monarchie sowohl ein Landeshauptmann als auch ein Landespräsident existiert hatten und die genauen Befugnisse des Amtes in der jungen Republik erst in Ausarbeitung begriffen waren.[2]

Die Provisorische Landesversammlung sollte durch eine Wahl im Juni 1919 legitimiert werden, dazu wurde am 21. März 1919 das Gesetz betreffend die Einberufung des verfassungsgebenden Landtages von Kärnten[3] beschlossen. Dieser sollte auf 45 Personen reduziert werden und direkt die Aufgabe haben, die Landesregierung (bestehend aus dem Landeshauptmann, seinen beiden Stellvertreter und fünf Landesräten) zu wählen. Aufgrund des aufkommenden Konfliktes mit dem Königreich Jugoslawien, das Gebietsforderungen an Kärnten stellte und Teile des Landes militärisch besetzte (Kärntner Abwehrkampf), musste die Wahl jedoch verschoben werden. Die Provisorische Landesversammlung und die Regierung Lemisch I agierten daher bis zur Landtagswahl 1921 weiter.[1]

Zusammensetzung

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Die folgende Liste gibt die Zusammensetzung der Regierung bei ihrer Konstituierung im November 1918 wieder.[4] Die Deutschdemokratische Partei (DDP) war ein Zusammenschluss mehrerer deutschnationaler Parteien mit dem Kärntner Bauernbund (KBB), der sich am 19. November 1918 (also nur 8 Tage nach Konstituierung der Landesversammlung) gebildet hatte. Er zerbrach kurz vor der Wahl 1921, da der Bauernbund sich seiner vollständigen Eingliederung widersetzte. Bei Mitgliedern des Bauernbundes sind daher beide Parteizugehörigkeiten angeführt.

Amt Name Partei Anmerkungen
Landesverweser bzw. Landeshauptmann Arthur Lemisch KBB/DDP
Stv. Landesverweser bzw. Stv. Landeshauptmann Florian Gröger SDAP Nach Berufung in den Nationalrat im Februar 1919 ersetzt durch August Neutzler
Stv. Landesverweser bzw. Stv. Landeshauptmann Gustav Frank CSP
Mitglied des Landesausschusses Hans Angerer DDP
Mitglied des Landesausschusses Alois Hönlinger KBB/DDP Verstarb am 9. Mai 1920, Amt mit Fritz Dörflinger (DDP) nachbesetzt
Mitglied des Landesausschusses Vinzenz Schumy KBB/DDP
Mitglied des Landesausschusses Johann Schatzmayr SDAP
Mitglied des Landesausschusses August Neutzler SDAP Nach der Berufung von Florian Gröger in den Nationalrat seit Februar 1919 Stv. Landesverweser
Mitglied des Landesausschusses Silvester Leer CSP
Mitglied des Landesausschusses Franz Kirschner KBB/DDP

Einzelnachweise

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  1. a b Dachs, Herbert; Dippelreiter, Michael; Schausberger, Franz: Radikale Phrase, Wahlbündnisse und Kontinuitäten. Landtagswahlkämpfe in Österreichs Bundesländern 1919 bis 1932 (= Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek Nr. 57). Böhlau, Wien 2017, ISBN 978-3-205-20498-5, S. 72 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. Provisorische Kärntner Landesversammlung. In: Freie Stimmen. Klagenfurt 13. November 1918, S. 2 f. (onb.ac.at).
  3. Gesetz betreffend die Einberufung des verfassungsgebenden Landtages. In: LGBl. Nr. 20/1919, 2019 (onb.ac.at).
  4. Die Abgeordneten der provisorischen Landesversammlung für Kärnten. In: Arbeiterwille. Graz / Klagenfurt 22. November 1918, S. 5 f. (onb.ac.at).