Landesschülerrat Sachsen – Wikipedia

Landesschülerrat Sachsen
Basisdaten
Gründungsdatum 9. November 1991
Amtszeit 2 Jahre
Vertretene Schüler ca. 366.000
Legitimation Art. 104 Verfassung des Freistaats Sachsen,
§ 55 Sächsisches Schulgesetz,
Schülermitwirkungsverordnung
Sitz Hoyerswerdaer Straße 1,
01099 Dresden
Kontakt lsr-sachsen.de,
[email protected]
Vorstand
Vorsitzende Amy Kirchhoff
stellv. Vorsitzender Justin Backofen
Vorstand Felix Schönherr, Tejas Siemes, Matthieu Hoffmann, Pepe Riedel, Hedy Oehme, Ellen Weber (Bundesdelegierte), Viktoria Torno (Bundesdelegierte), Erik Bußmann (Berater, Geschäftsführer), Domenico Decker (Berater), Lea-Sophie Hofmann (Beraterin)
Struktur
Zusammensetzung Landesdelegiertenkonferenz Gewählte Vertreter der Kreis-/Stadtschülerräte
Bundesschülerkonferenz ja (Gründungsmitglied)

Der Landesschülerrat Sachsen (Eigenschreibweise LandesSchülerRat; kurz LSR Sachsen oder LSR) ist das höchste, beschlussfassende, offizielle Schülergremium in Sachsen. Er ist die gewählte Interessenvertretung von über 366.000 Schülern. Die Geschäftsstelle des Landesschülerrates befindet sich in Dresden. Gegründet wurde er 1991.

Ziele des Landesschülerrates Sachsen

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Der Landesschülerrat Sachsen agiert mit dem Ziel, Schule mitzugestalten und weiterzuentwickeln. Dabei soll das Grundverständnis für Demokratie bei den sächsischen Schülern geweckt und gefördert werden.

Der Landesschülerrat Sachsen besteht aus den 78 Landesdelegierten der Kreis- und Stadtschülerräte Sachsens. Zu den Landesdelegiertenkonferenzen (LDK) wird am Anfang der Legislaturperiode der Landesvorstand gewählt. Er besteht aus einem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Im gleichen Rhythmus wird ein Bundesdelegierter gewählt, der die Interessen der sächsischen Schüler in der Bundesschülerkonferenz (BSK) vertritt. Des Weiteren ist es dem Vorstand möglich, sich zur Unterstützung seiner Arbeit Berater heranzuziehen.

Die Legislaturperiode beträgt jeweils zwei Jahre. Die aktuelle Legislaturperiode begann mit der 50. Landesdelegiertenkonferenz vom 15. bis 17. November 2019 in Dresden.

Landesdelegierte

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Die Berechnung erfolgte durch die in der Sächsischen Schülermitwirkungsverordnung: Die Anzahl der Landesdelegierten aus dem Bereich der öffentlichen Schulen beträgt für Landkreise und Kreisfreie Städte

  • mit bis zu 180 000 Einwohnern zwei,
  • mit bis zu 210 000 Einwohnern drei,
  • mit bis zu 270 000 Einwohnern vier,
  • mit bis zu 330 000 Einwohnern fünf,
  • mit bis zu 390 000 Einwohnern sechs,
  • mit bis zu 420 000 Einwohnern sieben und
  • mit mehr als 420 000 Einwohnern acht.

Hinzu kommt pro Landkreis / kreisfreien Stadt ein Landesdelegierter aus dem Bereich der Schulen in freier Trägerschaft. Weiterhin wird ein Landesdelegierter aus den Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet gewählt.