Landgericht Berlin I – Wikipedia
Das Landgericht Berlin I ist seit Anfang 2024 das für Strafsachen zuständige Landgericht für das Gebiet des Bundeslandes Berlin. Es ist im sogenannten Kriminalgericht Moabit untergebracht. Ihm ist das Kammergericht übergeordnet. Das einzige nachgeordnete Amtsgericht ist das Amtsgericht Tiergarten.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurde das bisherige Landgericht Berlin aufgeteilt; das Landgericht Berlin II ist für Zivilsachen zuständig.[1]
Stand April 2024 ist, wie auch beim Landgericht Berlin II, noch kein Präsident für das Landgericht Berlin I ernannt worden. Laut Tagesspiegel werde das in der Justiz als Affront gewertet: „Erst ordne die Politik die umstrittene Teilung an, dann lasse sie auch noch den Respekt vor der Justiz vermissen, indem bei der Besetzung gebummelt wurde, heißt es aus der Richterschaft.“[2]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur, das §2 JustG Bln geändert hat
- ↑ Alexander Fröhlich: Berliner Gerichtsreform mit Manko: Neue Landgerichte – aber keine Präsidenten. In: Tagesspiegel.de, 21. Januar 2024, abgerufen am 26. April 2024.