Landgericht Hohensalza – Wikipedia
Das Landgericht Hohensalza war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Posen mit Sitz in Inowrazlaw (damaliger amtlicher Name: Hohensalza).
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landgericht Hohensalza wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Hohensalza. Sein Sprengel umfasste die Stadt Hohensalza und die Kreise Hohensalza, Dietfurt, Hermannsbad, Mogilno und Schubin.[1] Dem Landgericht wurden folgende Amtsgerichte zugeordnet[2]:
Im Jahre 1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete auch die kurze Geschichte des Landgerichtes Hohensalza und seiner Amtsgerichte.
Richter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Walter Lange (ab 1941)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates. 2012, ISBN 9783110951677, S. 170, Digitalisat
- ↑ Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat