Landgericht Schwabmünchen – Wikipedia
Das Landgericht Schwabmünchen war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Schwabmünchen im heutigen Landkreis Augsburg. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahr 1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Schwabmünchen errichtet. Dieses kam zunächst zum Lechkreis, ab 1810 zum Illerkreis und ab 1817 zum Oberdonaukreis, der 1838 in Schwaben und Neuburg (später nur noch Schwaben) umbenannt wurde.
Von 1857 bis 1879 gehörte das Landgericht zum Bezirksgericht Augsburg (dem Vorgänger des Landgerichts Augsburg).[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 569.
- Walter Pötzl: So lebten unsere Urgroßeltern – Die Berichte der Amtsärzte der Landgerichte Göggingen, Schwabmünchen, Zusmarshausen und Wertingen (= Beiträge zur Heimatkunde des Landkreises Augsburg. Bd. 10). Augsburg 1998, ISBN 3-925549-05-6. (nicht ausgewertet)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung zum Vollzuge des Gesetzes vom 1. Juli 1856, einige Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren in den Landestheilen diesseits des Rheines betreffend - Vom 12. August 1857 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern - Nr. 44/1857 - Sp. 1027-1028)
Koordinaten: 48° 11′ 1,8″ N, 10° 45′ 27,9″ O