Landtagswahl in Bayern 1924 – Wikipedia

1920Landtagswahl 19241928
 %
40
30
20
10
0
32,8
17,2
17,1
9,4
8,3
7,1
3,2
1,2
3,7
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 1920
 %p
 18
 16
 14
 12
 10
   8
   6
   4
   2
   0
  −2
  −4
  −6
  −8
−10
−6,6
+0,8
+17,1
−4,1
+6,6
−0,8
−4,9
+1,2
−9,3
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
d Vereinigte Nationale Rechte; 1920 als Bayerische Mittelpartei/Deutsche Volkspartei (BMP/DVP)
g 1920 als DDP
           
Insgesamt 129 Sitze

Die dritte Wahl zum Bayerischen Landtag fanden am 6. April und 4. Mai 1924 statt. Gemeinsam mit der Wahl wurde am 6. April ein Volksentscheid zur Reform der Verfassung des Freistaates Bayern durchgeführt.

Partei Stimmenanteil Sitze
Bayerische Volkspartei 32,84 % 46
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 17,17 % 23
Völkischer Block (NSDAP/DVFP) 17,12 % 23
Vereinigte nationale Rechte (DNVP/DVP) 9,42 % 11
Kommunistische Partei Deutschlands 8,28 % 9
Bauern- und Mittelstandsbund 7,13 % 10
Deutscher Block in Bayern (DDP) 3,17 % 3
Zentrum (Pfalz) 1,16 % 1
Nationalliberale Landespartei in Bayern 0,97 % 1
Beamtengruppe Kratofiel 0,78 % 1
Christlich-soziale Partei 0,73 % 1
Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands 0,09 %
Sonstige 1,14 %

Das große Minus bei den „Sonstigen“ im Diagramm (−22,7) gegenüber 1920 erklärt sich insbesondere aus 2 Gegebenheiten:

Der Wahlkampf war vom Hitlerprozess geprägt. In der Folge gewannen die Extremisten auf beiden Seiten des politischen Spektrums: Der „Völkische Block“ aus NSDAP und DVFP erhielt 23 Mandate, und die KPD konnte die Zahl ihrer Mandate von 2 auf 9 erhöhen. Die BVP schrumpfte von 65 auf 46 Sitze.

Der Vorsitzende der BVP-Landtagsfraktion Heinrich Held wurde zum Ministerpräsidenten gewählt. Das Kabinett Held I bildete vom 27. Juni 1924 bis 30. Juli 1928 die Landesregierung von Bayern.

Zusammen mit dem ersten Wahltag am 6. April 1924 fand der Volksentscheid über eine weitreichende Verfassungsänderung statt. Die Vorlage sah die Einführung eines bayerischen Staatspräsidenten und einer zweiten, berufsständisch gegliederten Parlamentskammer vor. Diese Änderung war bereits im vorigen Landtag von der BVP vorgeschlagen worden, hatte jedoch die nötige Zweidrittelmehrheit verfehlt. Im Volksentscheid sprach sich bei einer Abstimmungsbeteiligung von 70,1 % eine Mehrheit von 49,3 % der Abstimmenden gegen die Vorlage aus, 45,4 % befürworteten diese und 5,3 % der abgegebenen Stimmen waren ungültig.