Leinach (Sulzfeld) – Wikipedia
Leinach Gemeinde Sulzfeld | ||
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Koordinaten: | 50° 16′ N, 10° 24′ O | |
Eingemeindung: | 1. Juli 1971 | |
Postleitzahl: | 97633 | |
Vorwahl: | 09724 | |
Lage von Leinach in Bayern |
Leinach ist ein Ortsteil von Sulzfeld im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld (Bayern).
Geografie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Leinach liegt in der Region Main-Rhön im unterfränkischen Teil des Grabfelds am Fuße der Haßberge. Die im Ortsgebiet entspringende Leinach ist ein Quellbach der Lauer. Durch Leinach verläuft der Fränkische Marienweg.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahr 1219 wurden erstmals Güter zu „Lynahe“ genannt. Der Ortsname leitet sich aus dem althochdeutschen „Linboum“ (Spitzahorn) und „ach“ für Wasser ab. Die ersten Siedler sollen aus Böhmen eingewandert sein. 1302 wurden die „Herren von Leinach“ genannt. 1356 bestätigte Bischof Albrecht II. von Würzburg dem Kloster St. Burkard in der Domstadt Güter in Leinach. 1630 war Leinach ein Ganerbendorf, das heißt mehrere Adelige hatten Besitzungen in der Gemeinde.
1699 kam Leinach zum Amt Stadtlauringen, 1804 zum Amt Königshofen. Als Teil des Hochstiftes Würzburg, das zum Fränkischen Reichskreis gehörte, wurde Leinach 1803 zugunsten Bayerns säkularisiert, dann im Frieden von Preßburg (1805) Erzherzog Ferdinand von Toskana zur Bildung des Großherzogtums Würzburg überlassen, mit welchem es 1814 endgültig an Bayern fiel. Seit 1918 gehört der Ort zum Freistaat Bayern.
Am 1. Juli 1971 wurde Leinach in die Gemeinde Sulzfeld eingegliedert.[1]
Religion
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1660 war der Ort eine Filiale der Pfarrei Oberlauringen. 1676–1682 wurde eine neue Kirche erbaut, deren Patron der böhmische Nationalheilige Wenzel war. Das Gotteshaus wurde 1830 erweitert und 1960 durch einen Neubau ersetzt.
Baudenkmäler
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Leinach im Rhönlexikon ( vom 4. März 2016 im Internet Archive)
- Leinach in der Ortsdatenbank von bavarikon, abgerufen am 4. April 2023.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 499.