Lohnleitlinie – Wikipedia
Als Lohnleitlinine wird eine staatliche Vorgabe bezeichnet, die angibt in welchem Prozentsatz sich ein Arbeitslohn erhöhen darf. Ziele einer Lohnleitlinie sind eine Lohn-Preis-Spirale zu vermeiden sowie die Konjunktur anzukurbeln oder zu stärken. Eine Möglichkeit die Lohnleitlinie zu gestalten ist, sich an einer produktivitätsorientierten Lohnpolitik zu orientieren, das heißt die Löhne nicht stärker als die Produktivität der Unternehmen steigen zu lassen. Alternativ kann auch eine kosten(niveau)neutrale Lohnpolitik angewendet werden, die neben dem Produktivitätszuwachs auch weitere Lohnnebenkosten bei der Lohnerhöhung berücksichtigt.[1][2]
In Deutschland wurde versucht im Rahmen der Konzertierten Aktion 1967 Lohnleitlinien festzulegen. Die Gewerkschaften wollten allerdings ihre Tarifautonomie nicht abgeben und spätestens mit den großen Streiks 1969 für mehr Lohn konnten sich staatliche Vorgaben zur Lohnerhöhung nicht mehr halten.[3]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Vor 50 Jahren: Erste Konzertierte Aktion. Bundeszentrale für politische Bildung, 10. Februar 2017.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ | Juramagazin Lohnleitlinien, abgerufen am 12. Dezember 2022
- ↑ | OECONOMIX Arbeitsmarkt 2-11, abgerufen am 12. Dezember 2022
- ↑ | Spiegel.de: Wie ein Kammerjäger vom 11. April 1999, abgerufen am 12. Dezember 2022