Martin Wassermann – Wikipedia

Martin Wassermann (* 6. September 1871 in Hamburg; † 25. April 1953 in Buenos Aires) war ein deutscher und argentinischer Jurist.

Wassermann war der Sohn eines Kaufmanns. Er legte sein Abitur am Wilhelm-Gymnasium ab. 1892 legte er an der Universität Berlin die erste und 1896 an der Universität Hamburg die zweite juristische Prüfung ab. Zwischenzeitlich (1892) wurde er in Heidelberg promoviert. Danach wurde er in Hamburg Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt auf Patent-, Urheber-, Warenzeichen- und Wettbewerbsrecht. Wassermann trat als Sozius in die Kanzlei seines Verwandten Ruben Pels (1859–1934) ein. Seit 1906 gab er die Zeitschrift Markenschutz und Wettbewerb (MuW) heraus. Ab 1919 hielt er an der neugegründeten Hamburger Universität über diese Rechtsgebiete Vorlesungen. 1920 wurde er habilitiert und Privatdozent, und 1922 zum Direktor des Seminars für Industrierecht ernannt. 1923 verlieh ihm der Senat die Amtsbezeichnung „Professor“ und er bekam als außerordentlicher Professor einen Lehrstuhl für „Industrielles Eigentum“. So war er denn auch in den zwanziger Jahren Meinungsführer auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

Das Jahr 1933 war für Wassermann einschneidend, da er jüdischer Herkunft war. Ihm wurde August 1933 endgültig der Lehrauftrag entzogen und er musste die Schriftleitung seiner Zeitschrift abgeben. Er konnte aber als „Altanwalt“ im Sinne des Berufsbeamtengesetzes weiterhin tätig sein. Das war der NSDAP ein Dorn im Auge: „Das Schwarze Korps“ fragte im Dezember 1935 im Artikel „Juden als Rechtserneuerer“: „Wie lange sollen der Jude Wassermann und der Arier Bussmann noch den Gewerblichen Rechtsschutz beherrschen?“. So musste er sich im April 1936 von seinen nicht-Jüdischen Sozien Walther Fischer und Kurt Bussmann (1894–1970) trennen. Er zog eine Etage in der Bergstrasse 7 höher und die Kollegen arbeiteten so gut als es die Umstände der Zeit zuließen weiterhin zusammen. Die größeren Mandanten wie Esso oder Schülke & Mayr („Sagrotan“) hielten zu ihm und ließen sich weiterhin von ihm außergerichtlich beraten. Ende September 1938 musste er seinen Vornamen in „Maim“ ändern. Während der Reichspogromnacht hielt er sich beruflich in London auf. Auf den Rat Bußmanns hin kehrte er nicht mehr nach Deutschland zurück. Am 30. November 1938 erhielt er Berufsverbot. Im Februar 1939 emigrierte er nach Argentinien und wurde dort wieder im Patent- und Markenrecht tätig. In der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, („Grüne Verein“) wurde Wassermann zu seinem 80. Geburtstag 1952 Ehrenmitglied.

  • Bundesrechtsanwaltskammer (Hrsg.): Anwalt ohne Recht – Schicksale jüdischer Rechtsanwälte in Deutschland nach 1933. Berlin 2007, S. 220.
  • Franz Hederer: Martin Wassermann (1871–1953). In: Simon Apel u. a. (Hrsg.): Biographisches Handbuch des Geistigen Eigentums, Verlag: Mohr Siebeck, Tübingen 2017, ISBN 978-3-16-154999-1, S. 273–279.
  • Markus Heukamp: Lovells. In: Reinhard Pöllath, Ingo Saenger (Hrsg.): 200 Jahre Wirtschaftsanwälte in Deutschland. Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4446-9.
  • Wassermann, Martin, in: Joseph Walk (Hrsg.): Kurzbiographien zur Geschichte der Juden 1918–1945. München : Saur, 1988, ISBN 3-598-10477-4, S. 379
  • Wassermann, Martin, in: Werner Röder; Herbert A. Strauss (Hrsg.): International Biographical Dictionary of Central European Emigrés 1933–1945. Band 2,2. München : Saur, 1983 ISBN 3-598-10089-2, S. 1210f.