Obedienz – Wikipedia

Obedienz oder Obödienz (lateinisch oboedientia „Gehorsam“, mittellateinisch obedientia „Gehorsam“, „Anhängerschaft“; von lateinisch oboedire „gehorchen“) steht für:

  • Gehorsam, die Ausrichtung der eigenen Willens- und Handlungsentscheidungen an einer übergeordneten Instanz
  • Gehorsam (Gelübde), die Gehorsamspflicht der Kleriker gegenüber den geistlichen Oberen (z. B. Ordensoberer, Bischof oder Papst)
  • Obödienz (Kirchenvermögen), kirchliches Sondervermögen im Mittelalter, meist durch Schenkung entstanden
  • Anhängerschaft eines Papstes während eines Schismas
  • die Gehorsamspflicht einer Freimaurerloge gegenüber einer Großloge
  • eine Großloge in der Freimaurerei


Siehe auch: