Otto Küstner (Jurist) – Wikipedia

Otto Küstner (* 30. März 1886; † 1970) war ein deutscher Richter.

Küstner studierte von 1904 bis 1909 Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und wurde dort 1911 zum Dr. iur. promoviert. Er war Mitglied der Studentenverbindung AMV Stochdorphia Tübingen. 1913 legte er die zweite Justizdienstprüfung ab.

Später war er von 1935 bis 1945 Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart.[1] In dieser Funktion hat er im April 1941 an einer Konferenz teilgenommen, in der Franz Schlegelberger, Staatssekretär im Reichsministerium der Justiz, das Euthanasieprogramm und das von den Spitzen der deutschen Justiz erwartete Verhalten erläuterte.[2]

Einzelnachweise

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  1. Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933–1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner. Oldenbourg, München 1988. Mehrere weitere Auflagen, 3. verbesserte Auflage, München 2001, S. 1214
  2. Ulrich Herrmann: Der Wendepunkt im Leben von Hans Scholl. Sein Prozess vor dem Sondergericht Stuttgart im Jahre 1938 in Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 76 (2017), S. 373