Patrimonialgericht Rülfenrod – Wikipedia

Das Patrimonialgericht Rülfenrod war ein Patrimonialgericht, das ausschließlich das Dorf Rülfenrod umfasste.

Am Ende des Alten Reichs befand sich das Gericht im Besitz der Schencken zu Schweinsberg.[1]

Die Patrimonialgerichtsbarkeit umfasste nicht nur die erstinstanzliche Rechtsprechung, sondern auch eine Reihe von Kompetenzen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, ähnlich der eines Amtes in größeren Territorien. Das Großherzogtum Hessen, zu dem Rülfenrod seit 1806 gehörte, war im Sinne des staatlichen Gewaltmonopols bestrebt, diese hoheitlichen Kompetenzen selbst zu übernehmen. 1822 kam es zu einem entsprechenden Übereinkommen zwischen dem Großherzogtum und den Schencken zu Schweinsberg. Das Patrimonialgericht gelangte so an das Großherzogtum, das nun auch hier Rechtsprechung und Verwaltung trennte. Die Verwaltung wurde auf den Landratsbezirk Kirtorf, die Rechtsprechung dem Landgericht Homberg an der Ohm übertragen.[2]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Hans Georg Ruppel: Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehem. Großherzogtums und Volksstaats Hessen mit Nachweis der Kreis- und Gerichtszugehörigkeit von 1820 bis zu den Veränderungen im Zuge der kommunalen Gebietsreform. Verlag des Historischen Vereins für Hessen, Darmstadt 1976, S. 183.
  2. Abtretung der Patrimonial-Gerechtsame in den Orten Herrmannstein, Rülfenrod und Wisselsheim vom 17. April 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 16 vom 29. Mai 1822, S. 187.