Rechtsverkehr – Wikipedia
Rechtsverkehr steht für:
- Rechtsverkehr, im Straßenverkehr das Fahren auf der rechten Seite; siehe Links- und Rechtsverkehr
- Rechtsverkehr, im Schienenverkehr Entsprechendes; siehe Mehrgleisigkeit #Fahrordnung in den einzelnen Ländern
- Rechtsverkehr (Recht), Vornahme von rechtlich erheblichem Handeln
Siehe auch:
Wiktionary: Rechtsverkehr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen